Ein langjähriger Markenstreit fand ein gutes Ende. Zumindest gilt dies für die i3 Consult, einer international tätigen Beratersozietät für Projekt-, Qualitäts- und Testmanagement im IT-Umfeld.
(PM) Bangkok / Frankfurt / Ettlingen, 11.12.2013 - Die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Kapler (Sitz: Madrid, Spanien), spezialisiert auf Markenrecht, Patentrecht und Intelectual Property, erhob 2012 beim euröpäischen Markenamt Einspruch (opposition number B 001817561) gegen die Wortmarke „i3 Consult“ (trade mark number 009583485).
Kapler sah hier Verwechslungsgefahren zu Markenzeichen ihrer Mandanten. Auf 12 Seiten erläuterte Pedro Diéguez Garbayo, Anwalt der Kanzlei, die entsprechenden Gründe im Rahmen seines Protests.
Das europäische Markenamt (OAMI - Office for Harmonisation in the International Market) konnte jedoch keinem der aufgeführten Punkte aus besagtem Dokument folgen und entschied für die i3 Consult.
Fortan ist das Markenzeichen „i3 Consult“ im Geltungsbereich der EU uneingeschränkt in den betreffenden Klassen geschützt und steht für qualitativ hochwertige Dienstleistungen in der Softwareentwicklung, SAP-Beratung, Softwaretest und IT Service-Management.
Im Vorfeld des Einspruchs der Kanzlei Kapler zeigten sich Insider der Markenszene bereits irritiert über deren Verhalten: die Chancen auf Erfolg waren gering. Die von Kapler angegebenen Gründe bezeichneten einige Experten gar als nicht nachvollziehbar. Viele Markenexperten fragen sich deshalb, warum Kapler diesen ungewöhnlich hohen Aufwand betrieb.
Weitere Informationen zur Pressemitteilung:
i3consult.biz/index.php?id=pr14