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Fachartikel, 24.02.2009
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Jobchancen für Geringqualifizierte
Ob Kinderbetreuung, Altenpflege, Putzhilfe, Bügelservice oder Gartenarbeit – haushaltsnahe Dienstleistungen bieten ein großes wirtschaftliches Potenzial, werden aber fast ausschließlich schwarz erbracht. Würde sich das ändern, könnten mehrere Hunderttausend legale Arbeitsplätze in Deutschland entstehen – die in erster Linie Geringqualifizierten zugute kämen.*)
Fast jeder dritte Deutsche hat im Jahr 2007 Arbeiten ohne Rechnung vergeben und dafür im Schnitt etwa 1.000 Euro bezahlt, wie eine Bevölkerungsbefragung von TNS-Emnid für das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) ergab. Schon an zweiter Stelle des gigantischen Arbeitsmarkts im Verborgenen stehen – nach der handwerklichen Hilfe im Haus – familienunterstützende Dienstleistungen:

[ Putzhilfen, Hausaufgabenbetreuung, Chauffeursdienste und andere Angebote, die Familien zur Entlastung ihres Alltags in Anspruch nehmen, machten 2007 rund 16 Prozent der Schwarzarbeit aus. ]

Dagegen gilt es anzusteuern, denn dem Staat entgehen beträchtliche Einnahmen. Um einen Einblick in den bislang wenig erforschten Bereich der familienunterstützenden Dienste zu bekommen, hat das IW Köln Haushaltsdaten des Sozio-oekonomischen Panels ausgewertet – und Folgendes über die Kundschaft festgestellt:

  • Familien: Zurzeit lassen sich relativ wenige Familien mit Kindern bei der Hausarbeit helfen. Zwar stellten sie im Jahr 2006 jeden vierten Haushalt in Deutschland, als Arbeit- oder Auftraggeber von Haushaltshilfen waren sie aber unterrepräsentiert. Nur 18 Prozent der Hilfen waren für Paare mit Kindern tätig.
  • Alleinstehende Senioren: Fast 1,7 Millionen der über 60-jährigen Alleinstehenden beschäftigten eine Haushaltshilfe. Es kommt also nicht von ungefähr, dass 38 Prozent der regelmäßigen und gelegentlichen Haushaltshilfen für ältere Menschen im Einsatz sind. Für viele Senioren ist das jedoch kein Luxus, sondern schiere Notwendigkeit: Manche sind pflegebedürftig, anderen ermöglicht erst zugekaufte Hilfe, den Alltag in den eigenen vier Wänden zu bewältigen.
  • Haushalte ohne Kinder: Auf das Konto der kinderlosen Paare gehen 28 Prozent der Haushaltsjobs. Damit gönnt sich etwa jeder zehnte dieser Haushalte eine Putz- und Einkaufshilfe, den Bügelservice oder anderweitige Unterstützung. Gerade Doppelverdiener verfügen häufig über den entsprechenden finanziellen Background und haben außerdem beruflich oftmals so viel Druck, dass sie das Geld für eine gewisse Entlastung im Haushalt gerne erübrigen.

Insgesamt nutzen zurzeit nur 11 Prozent aller Haushalte in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig professionelle Hilfe, doch künftig dürfte die Nachfrage steigen. Zum einen wird es aufgrund des demografischen Wandels immer mehr ältere Menschen geben, denen zu Hause jemand zur Hand gehen muss. Zum anderen nimmt die Frauenerwerbstätigkeit zu, das heißt, sowohl der Bedarf als auch die finanziellen Möglichkeiten von Familien verbessern sich.

Diejenigen, denen diese Entwicklung Chancen eröffnet, sind voraussichtlich in erster Linie Frauen und Geringqualifizierte. Momentan arbeiten häufig ältere, verheiratete Frauen in Privathaushalten, aber auch geschiedene und alleinerziehende. Oft leben sie selbst nicht gerade in gutsituierten Verhältnissen und haben lediglich einen niedrigen Bildungsabschluss. Doch selbst wenn akademische Weihen selten gefragt sind – Haushaltshilfen müssen häufig eine hohe körperliche Belastbarkeit und ein gerüttelt Maß an Sozialkompetenz mitbringen.

Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen sind in der Familienhilfe rar. Oft kommt das jedoch den Wünschen der Dienstleister entgegen. Viele möchten sich lediglich ein Zubrot zu einer anderen Teilzeitbeschäftigung dazuverdienen oder trotz eigenem Haushalt und Kindern einen kleinen Beitrag zur Familienkasse leisten.

Genau deshalb – damit Steuern und Sozialabgaben nicht den größten Teil des Zuverdienstes aufzehren – wird in diesem Bereich so viel schwarzgearbeitet.  Die Arbeitgeber haben allerdings trotz höherer Kosten ein großes Interesse an legaler Beschäftigung. Zum einen, um die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können, falls den Helfern im Haushalt etwas passiert. Und zum anderen, weil die Legalität des  rbeitsverhälnisses die Vertrauenswürdigkeit der Haushaltsjobber im sensiblen Privatbereich Wohnung erhöht.

Wie groß das Potenzial für reguläre Beschäftigung ist, hat das IW Köln abgeschätzt – und zwar auf drei Wegen:

  1. Vergleich mit dem europäischen Ausland: In Deutschland arbeiteten 2005 laut der Europäischen Arbeitskräfteerhebung 0,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Privathaushalten. Würde der EU-15-Schnitt von 1,4 Prozent erreicht, entstünden etwa 300.000 neue Arbeitsplätze für Haushaltshilfen.
  2. Bedarfsermittlung: Befragungen ergaben: In Haushalten, die bislang ohne externe Hilfe auskamen, könnten bei einem Stundenlohn von 8 Euro umgerechnet knapp 600.000 Vollzeitstellen entstehen. Selbst bei einem Stundenlohn von 10 bis 12 Euro, der deutlich über dem aktuellen Durchschnittsentgelt von 8,83 Euro pro Stunde liegt, gäbe es ein Potenzial für 417.000 zusätzliche Vollzeitstellen.
  3. Legalisierung der Schwarzarbeit: Würden statt der heutigen 5 Prozent 30 bis 60 Prozent der familienunterstützenden Dienstleistungen regulär erbracht, kämen 177.000 bis 355.000 legale Vollzeitarbeitsplätze hinzu.

Von allein geschieht dies natürlich nicht, zumal laut einer IW-Umfrage vier von fünf Bundesbürgern kein schlechtes Gewissen plagt, wenn sie Schwarzarbeiter beschäftigen. Hopfen und Malz sind dennoch nicht verloren – die Politik kann einiges tun, um dem Markt für Familiendienstleistungen auf die Sprünge zu helfen und dem Fiskus zugleich ein paar Einnahmen zu bescheren.

Hauptproblem ist, dass es sich viele Familien schlichtweg nicht leisten können, aus ihrem Nettoeinkommen den Bruttolohn einer Haushaltshilfe zu finanzieren. Schritt eins zielt also darauf, die Differenz zwischen den Kosten der Arbeitgeber und dem, was als Nettolohn bei den Arbeitskräften ankommt, zu verringern – und zwar durch eine Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben für beide Seiten. In dieser Hinsicht ist man in den vergangenen drei Jahren durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienste schon ein ganzes Stück vorangekommen.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die kostenlose Mitversicherung von nichterwerbstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Würde dieses System aufgehoben, wäre der Anreiz für viele Haushaltshilfen wesentlich größer, ihre Tätigkeit anzumelden, um sich überhaupt krankenversichern zu können.

Flankierend könnte der Staat die Selbstständigkeit als Erwerbsform fördern, zum Beispiel über die Vermittlung des notwendigen unternehmerischen Wissens, das den potenziellen Anbietern familiennaher Dienste aufgrund ihrer geringeren formalen Bildung häufig fehlt.

Gefragt sind allerdings auch kreative Lösungen der Anbieter selbst – Dienstleistungsagenturen etwa, die als Arbeitgeber für Servicekräfte auftreten und sie an die Haushalte vermitteln, kommen dem Wunsch der Nachfrager nach legalen Arbeitsofferten entgegen. Es gibt solche Vermittlungsagenturen aber zu selten, und die vorhandenen setzen das Internet offenbar noch nicht adäquat ein.

Die Steuererleichterungen für Familienhilfen

Der Gesetzgeber hat das berühmt-berüchtigte Dienstmädchenprivileg Ende 2001 abgeschafft, weil es nur erlaubte, echte Hausangestellte von der Steuer abzusetzen, stundenweise Putzhilfen oder Kinderbetreuer aber nicht. Dank der Minijobs ist es für private Haushalte seit 2003 trotzdem wieder etwas attraktiver, als Arbeitgeber in Erscheinung zu treten. Die Anmeldung von Haushaltshilfen bei der Minijobzentrale wurde durch das sogenannte Haushaltsscheckverfahren stark vereinfacht, und die ermäßigten, pauschalen Abgaben in Höhe von 15,3 Prozent der Lohnsumme werden per Einzugsermächtigung abgeführt.

Die Ausgaben für Haushaltshilfen sind seit 2006 leichter von der Einkommenssteuer abzusetzen; in diesem Jahr wurden die Möglichkeiten nochmals ausgeweitet. Nun können 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden – bei Minijobbern maximal 510 Euro im Jahr, ansonsten liegt die Obergrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen bei 4.000 Euro und für Handwerksleistungen bei 600 Euro. Arbeiten dürfen sowohl an selbstständige Anbieter als auch an Dienstleistungsagenturen vergeben werden.

*) Vgl. Dominik H. Enste, Nicola Hülskamp, Holger Schäfer: Familienunterstützende Dienstleistungen – Marktstrukturen, Potenziale und Politikoptionen, IW-Analysen Nr. 44, Köln 2009, 84 Seiten, 17,90 Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

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