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Fristgerechte Kündigung in Schriftform - Tipps zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

(PM) Leipzig, 19.10.2011 - Wenn Arbeitnehmer mit ihrem beruflichen Umfeld, den Zukunftsaussichten oder anderen Aspekten nicht mehr zufrieden sind, wird es unter Umständen Zeit für eine berufliche Neuorientierung. Das Nachrichtenportal news.de gibt einige Tipps zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

Wer in seinem Beruf News ( www.news.de/gesellschaft/beruf-und-karriere/367873925/1/ ) und neue Perspektiven sucht, möchte in der Regel sein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden. Doch auch das Kündigen will gelernt sein, denn dabei lauern einige Tücken.

Einer der wichtigsten Punkte ist die Einhaltung der Kündigungsfrist, andernfalls können eventuell Vertragsstrafen auf den Arbeitnehmer zukommen. Sogar eine Schadenersatzklage kommt infrage, wenn sich der Arbeitnehmer nicht an die im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschriebene Frist hält. In der Regel ist eine Kündigung mit einer Frist von 28 Tagen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats möglich.

Darüber hinaus bedarf eine rechtswirksame Kündigung der Schriftform. Am besten ist die persönliche Zustellung des Schreibens, es kann jedoch auch per Einschreiben an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung gesandt werden.

Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf ein Zeugnis, das er bereits in seinem Kündigungsschreiben fordern kann. Dieses sollte er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach dem Austritt erhalten, sodass es im Bewerbungsprozess genutzt werden kann.

Wer noch keinen neuen Job in Aussicht hat, sollte zudem darauf achten, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden. Ansonsten kann sich die Zahlung von Leistungen verzögern.

Weitere Informationen:
www.news.de/gesellschaft/855229387/richtig-kuendigen-in-fuenf-schritten/1/
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