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Pressemitteilung

Filesharing aktuell: Abmahnungen Paulus Rechtsanwälte für GRAFTON Hold LLP „ILHAMA - Bei mir bist Du scheen“

Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums werden jährlich rund 700.000 Filesharing-Abmahnungen verschickt. Hieran beteiligt sich seit Kurzem auch die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der GRAFTON Hold LLP.
(PM) Köln, 24.02.2012 - Die GRAFTON Hold LLP soll die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Musikwerk „ILHAMA – Bei mir bist Du scheen“ innehaben. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, eben dieses Musikwerk anderen Teilnehmern von Internettauschbörsen zum Download angeboten und so die ausschließlichen Verwertungsrechte der GRAFTON Hold LLP verletzt zu haben. Die Rechtsanwälte Paulus fordern von den abgemahnten Anschlussinhabern insoweit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von pauschal 250,00 EUR zzgl. Kostenerstattung in Höhe von weiteren 506,00 EUR.

Was ist zu tun bei Erhalt einer solchen Abmahnung?

Die abgemahnten Anschlussinhaber sollten nicht die von den gegnerischen Rechtsanwälten vorbereitete und der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die Abgabe dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kommt einem Schuldanerkenntnis gleich, schützt nicht vor Folgeabmahnungen der GRAFTON Hold LLP, begründet eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und verpflichtet zur Erstattung unangemessen hoher Rechtsanwaltskosten. All dies sind Kröten, die der Anschlussinhaber zur dringend zu empfehlenden Erfüllung des verschuldensunabhängig bestehenden Unterlassungsanspruch nicht zu schlucken hat.

Stattdessen sollte der abgemahnte Anschlussinhaber höchst vorsorglich und ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von einem Anwalt, der sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben lassen, die einzig und allein den verschuldensunabhängig bestehenden Unterlassungsanspruch erfüllt, so vor einer einstweiligen Verfügung und Folgeabmahnungen schützt, kein Schuldanerkenntnis beinhaltet und keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung begründet.

Ungeprüft sollten keinerlei Zahlungen an die Gegenseite geleistet werden. Der Schadensersatzanspruch lässt sich nämlich als unbegründet zurückweisen, wenn denn dem Anschlussinhaber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Hinblick auf die von der Gegenseite ja auch nur behauptete und keinesfalls erwiesene Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Im Hinblick auf die zu erstattenden Anwaltskosten sieht das Gesetz einen Betrag von maximal 100,00 EUR vor, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt. Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs sollen diese Voraussetzungen bei der Abmahnung wegen Filesharing eines einzelnen Musikwerks erfüllt sein.

In jedem Fall empfiehlt es sich, für Waffengleichheit zu sorgen und gleichfalls einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Hierdurch entstehen zwar – überschaubare - eigene Kosten, diese lohnen sich jedoch doppelt. Ein im Umgang mit Filesharing-Abmahnungen erfahrener Anwalt wird es verstehen, Gerichts- und Strafverfahren ebenso wie Folgeabmahnungen zu vermeiden und unberechtigte Geldforderungen der Gegenseite abzuwehren.

Jörg Halbe ist Rechtsanwalt in Köln und geschäftsführender Gesellschafter der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Halbe berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit private wie gewerbliche Abmahnopfer in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts.
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