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DHPG erwirkt Siemens-Urteil - Aktionär darf Wirtschaftskriminalität anprangern

(PM) , 19.02.2008 - Bonn, 18. Februar 2008 - Ein aktuelles Urteil sorgt in vielen Chefetagen für Diskussionen. Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien sind immer schwerer zu bagatellisieren oder abzustreiten. Das Landgericht München I stellt in einem weit reichenden Verfahren klar, dass bereits Einzelfälle die systematische Absicht einer Rechtsverletzung darstellen können.

Der Siemens-Konzern scheiterte vor dem Landgericht München I mit dem Versuch, einem Aktionär auf der Hauptversammlung konzernkritische Äußerungen per Unterlassungsklage zu verbieten (Az. 20 O 1240/07). In dem Verfahren klagte Siemens gegen die Behauptung des Aktionärs, in der Medizinsparte des Konzerns existiere ein "System zur Bargeldbeschaffung". Hörgeräteakustikern wurden zunächst Rabatte gestrichen. Dann wurden in gleicher Höhe Flugtickets bei einem Reisedienst erworben und umgehend wieder zurückverkauft. Das so erhaltene Bargeld wurde den Hörgeräteakustikern ausgehändigt: in Briefumschlägen und gelegentlich in Plastiktüten. Der Reisedienst behielt lediglich zehn Prozent als Kommission.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht der Argumentation der Prozessbevollmächtigten des Aktionärs, der Bonner Kanzlei DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bargeldzahlungen nicht ordnungsgemäß erfolgten. Da "jedem der Fälle die gleiche Konzeption zugrunde lag" sei es zulässig, von einem "System zur Bargeldbeschaffung" zu sprechen. Eine "unwahre Tatsachenbehauptung" des Aktionärs läge nicht vor.

Nach Überzeugung der DHPG-Experten wird die Zahl der publik werdenden Fälle von Wirtschaftskriminalität weiter steigen. „Noch versuchen viele Unternehmen eine lückenlose Aufklärung bei Verstößen mit allen Mitteln zu verzögern und zu verschleiern“, fügt Dr. Andreas Rohde als verfahrensbevollmächtigter DHPG-Rechtsanwalt an. Unternehmen sollten wirksame Kontrollmechanismen einrichten und konsequent anwenden, um bereits die Entstehung von Regelwidrigkeiten zu unterbinden. "In keinem Fall ist es zulässig, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten die Rechte von Aktionären zu beschneiden", betont Dr. Andreas Rohde.

Kontakt:
DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Godesberger Allee 125-127, 53175 Bonn
Tel: 0228.81000-0, Fax: 0228.81000-20
info@dhpg.de, www.dhpg.de

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