(PM) Berlin, 12.09.2011 - Berlin, 12.09.2011: Das Arbeitsrecht unterliegt fortlaufenden Veränderungen. Dies birgt auch im Jahr 2012 Herausforderungen für Unternehmen und Arbeitgeber. Welche Lösungsvorschläge es gibt und wie Sie einen souveränen Umgang bewahren, erfahren Teilnehmer am 08.12.2011 in Berlin im Seminar „Arbeitsrecht 2012 - Was ändert sich im kommenden Jahr?“
Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechungen und neuen Gesetzgebungen in Deutschland und Europa wird sich auch das Arbeitsrecht in 2012 ändern. Unternehmer und Arbeitgeber, die sich rechtzeitig und umfassend informieren, können kostenträchtige und imageschädigende Folgeerscheinungen vermeiden.
Die Berliner Wirtschaftsgespräche e.V. veranstalten hierzu am 08.12.2011 ein Seminar mit dem Titel „Arbeitsrecht 2012 - Was ändert sich im kommenden Jahr?“ Hierbei erhalten Teilnehmer einen Überblick über die aktuellen relevanten Entwicklungen und Veränderungen des Arbeitsrechts sowie praxisnahe Lösungsvorschläge. Konkrete Inhalte sind auch Aspekte wie Datenschutz von Beschäftigten, Familienpflegegesetz, Urlaub und Überstunden.
Geleitet wird das Seminar von Tobias Grambow, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft und Mitglied der Practice Group "Arbeitsrecht".
Weitere Informationen und das Anmeldeformular unter:
www.bwg-ev.net/events/info/k7d5m-arbeitsrecht-2012---was-aendert-sich-im-kommenden-jahr?key=Ti2IiIuD Berliner Wirtschaftsgespräche - der Name ist Programm
Als überparteiliche Vereinigung haben sich die »Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.«, zum Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, indem sie Netzwerke und Kommunikationszusammenhänge schaffen. Die Berliner Wirtschaftsgespräche verstehen sich als unabhängig, weder Ideologien noch Programmen verpflichtet. Mit Informationsveranstaltungen, Seminaren und Foren vermitteln wir Informationen über technologische und wirtschaftliche, soziale und rechtliche Entwicklungen. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, gesetzgeberischen Körperschaften, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Sozialpartnern begleiten und entwickeln.