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Fachartikel, 12.06.2007
Finanzen und Controlling
Arbeitskosten in der Industrie – ein Viertel vom Staat verordnet
Die Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe sind in Westdeutschland im Jahr 2006 um knapp 2 Prozent je Vollzeitbeschäftigten auf 53.840 Euro gestiegen. Mehrt als ein Viertel (25,2 Prozent) sind dabei durch den Gesetzgeber verursacht – angefangen von den Sozialbeiträgen bis hin zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein Beitrag vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln über die Entwicklung der Arbeitskosten in der Industrie.

Auf das, was jeder Arbeitnehmer auf seinem monatlichen Gehaltszettel brutto vorfindet, legt der Arbeitgeber noch einmal rund 30 Prozent drauf – für Sozialversicherungsbeiträge, die betriebliche Altersvorsorge und sonstige Posten. Allein ein gutes Viertel der Arbeitskosten wird durch gesetzliche Vorgaben festgezurrt. Das Statistische Bundesamt hat seine Arbeitskostenstatistik umgestellt. Es weist neuerdings unter dem Begriff Lohnnebenkosten all jene Zahlungen der Unternehmen aus, die nicht zum eigentlichen Bruttojahresverdienst zählen – also dem, was beim Arbeitnehmer letztlich auf der Gehaltsabrechnung steht.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat sich entschieden, seine eigene Darstellung der Personalkostenstruktur der Wiesbadener Systematik anzupassen. Nun bildet der Bruttoverdienst die Basis für die Berechnungen. Weil das Statistische Bundesamt die Arbeitskosten nur alle vier Jahre erhebt, zuletzt für das Jahr 2004, schreibt das IW die Werte bis 2006 fort. Außerdem wurde herausgearbeitet, wie der Staat die Arbeitskosten beeinflusst – durch Sozialbeiträge, Feiertage, gesetzliche Regelungen zum Urlaub und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ergebnis:

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Im Produzierenden Gewerbe Westdeutschlands wurden im Jahr
2006 genau 25,2 Prozent und in Ostdeutschland exakt 27,1 Prozent der gesamten Arbeitskosten vom Gesetzgeber verursacht.
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Auch die übrigen Einzelposten und damit die gesamten Aufwendungen der Industriefirmen für ihre Mitarbeiter haben sich in West und Ost unterschiedlich entwickelt:

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Westdeutschland
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Die Bruttolöhne im Produzierenden Gewerbe sind im vergangenen Jahr je Vollzeitbeschäftigten um 2 Prozent auf 41.190 Euro gestiegen. Das entspricht gut drei Vierteln der durchschnittlichen Arbeitskosten in Höhe von 53.840 Euro, die um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugelegt haben. Die Arbeitskostenstruktur hat sich dabei gegenüber 2005 nur leicht verändert. Etwas langsamer als die Verdienste stiegen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, die fest vereinbarten Sonderzahlungen und die sonstigen Zusatzkosten. Dagegen nahm die betriebliche Altersversorgung weiter an Bedeutung zu. Per saldo entsprachen die gesamten Arbeitskosten 130,7 Prozent des Bruttolohns – das waren 0,1 Prozentpunkte weniger als 2005.

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Ostdeutschland
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Zwischen Ostsee und Erzgebirge stiegen die Bruttoentgelte 2006 im Vergleich zum Jahr davor um 2,1 Prozent auf 27.660 Euro und die gesamten Arbeitskosten um 2 Prozent auf 35.290 Euro je Vollzeitbeschäftigten. Arbeit ist damit im Osten Deutschlands nach wie vor gut ein Drittel billiger als im Westen. Dass die Personalzusatzkosten – auch gemessen am Verdienst – nicht Westniveau erreichen, ist insbesondere auf die weniger entwickelte betriebliche Altersversorgung und die geringeren Sonderzahlungen zurückzuführen. Die vom IW traditionell extra berechnete Personalzusatzkostenquote – Personalzusatzkosten in Prozent des Direktentgelts – beträgt damit in Westdeutschland 72,2 Prozent. Im Osten müssen die Arbeitgeber dagegen auf 100 Euro Entgelt für geleistete Arbeit nur 60,90 Euro für soziale Extras drauflegen. Im Jahr 2007 wird der Gesetzgeber den Anstieg der Arbeitskosten etwas dämpfen. Zwar ziehen die Beitragssätze von Renten- und Krankenversicherung an; die Absenkung bei der Arbeitslosenversicherung ist aber so groß, dass unterm Strich der Beitragssatz zur Sozialversicherung um 1,3 Prozentpunkte sinkt. Auf den Jahresverdienst gerechnet bringt dies für die Arbeitgeber eine Entlastung von etwa 0,5 Prozent.
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