(PM) Leipzig, 27.01.2012 - Privatversicherte haben viele Vorteile. Wer jedoch selbstständig ist, muss seinen Krankenkassenbeitrag komplett allein stemmen ohne die Hilfe eines Zuschusses durch den Arbeitgeber. Sehr gut haben es in diesem Fall Arbeitnehmer, welche genug verdienen, um bei einer privaten Krankenkasse versichert zu sein und somit trotzdem nur einen Teil des Krankenkassenbeitrags bezahlen müssen. Das Onlineportal www.geld.de informiert das 2012 der Maximalbetrag für diesen Zuschuss sogar noch angehoben wurde.
Eine Private Krankenversicherung kann sehr viele Vorteile haben. Sie ist zunächst jedoch auch mit vergleichsweise höheren Beiträgen verbunden. Für Selbstständige ist es ohne Probleme möglich, sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Für Arbeitnehmer gestalten sich die Bedingungen hingegen anders. Sie sind meist Versicherungsnehmer bei einer der gesetzlichen Kassen. Die Versicherungspflichtgrenze, um trotzdem bei einem privaten Versicherer aufgenommen zu werden, lag 2011 bei 49.500 Euro, mit dem ersten Januar 2012 wurde sie nun auf 50.850 Euro angehoben.
Ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses durch den Arbeitgeber ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt an bis zu welcher Höhe das Bruttoeinkommen des Versicherten für das Begleichen der Versicherungsbeiträge genutzt werden kann. In diesem Jahr liegt die Grenze bei 45.900 Euro, das bedeutet einen Zuschuss durch den Arbeitgeber von maximal 279,23 Euro im Monat. Im Jahr 2011 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 44.550 Euro und der monatliche Maximalzuschuss zum Versicherungsbeitrag bei 271,01 Euro.
Wer als Arbeitnehmer zu einer privaten Versicherung wechseln möchte, muss sich an eine einjährige Frist halten. Erst nach diesem Jahr ist eine Versicherung bei einer privaten Kasse zulässig.
Weitere Informationen:
www.geld.de/private-krankenversicherung.html