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Pressemitteilung

Arbeitgeber haften für mobbende Angestellte (Vorgesetzte), Arbeitsrecht aktuell,

(PM) , 19.05.2008 - ...Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Arbeitnehmern, die durch Kollegen oder Vorgesetzte gemobbt werden, haftet unter Umständen der Arbeitgeber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mobbing stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. In dem Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber kann der mobbende Arbeitnehmer Erfüllungsgehilfen des Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes sein. So urteilten die Richter des Bundesarbeitsgerichts in ihrer Entscheidung AZ: 8 AZR 593/06. Folglich kann das schuldhafte Fehlverhalten des mobbenden Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zugerechnet werden.
Die Entscheidung ist bereits im Vorfeld gerichtlicher Verfahren bedeutsam.
Liegt ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern im Verhältnis zu anderen Arbeitnehmern vor, so kann der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, das Mobbing zu unterbinden bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Abmahnung, um bei dauerhaften Verstößen ggf. eine verhaltensbedingte Kündigung gegen den mobbenden Arbeitnehmer aussprechen zu können.
Das Urteil im Volltext abrufbar über www.anwaelte-giessen.de
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