Die Umsatzsteuer wird sogar dann fällig, wenn Sie beim Kauf des Wagens gar keine Vorsteuer geltend gemacht haben. Häufiger Fall: Sie haben den Wagen selbst gebraucht von einem Privatmann ohne Umsatzsteuer gekauft. Verkaufen Sie den Wagen dann später, wird trotzdem Umsatzsteuer fällig. Kalkulieren Sie auf der anderen Seite die Umsatzsteuer mit in Ihren Verkaufspreis ein, wird der Wagen gerade angesichts des Überangebots auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell unverkäuflich.
Lösung: Firmenwagen erst in den Privatbesitz nehmen
Es gibt aber eine Lösung, die Umsatzsteuerzahlung zu vermeiden, wenn Sie sich von einem Firmenwagen trennen wollen. Gehen Sie so vor:
TIPP: Natürlich können Sie den Wagen – wenn Sie ihn aus dem Betriebsvermögen genommen haben – weiter betrieblich nutzen und die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Sie führen einfach eine Aufstellung über die betrieblich gefahrenen Kilometer und setzen pauschal 0,30 € Betriebsausgaben pro Kilometer an.
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