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Fachartikel, 05.03.2012
Existenzgründung
Geschäfts- oder Privatgirokonto? Das gilt es zu beachten!
Für Existenzgründer ist es eine von vielen wichtigen geschäftlichen Fragen: Benötige ich ein Geschäftskonto oder kann ich geschäftliche Einnahmen und Ausgaben auch über mein privates Girokonto abwickeln?

Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, möchte mit dieser in aller Regel Einnahmen generieren. Im Zuge der Selbstständigkeit fallen zudem zahlreiche Geschäftsausgaben an, welche die Tätigkeit erst ermöglichen. Beides – Einnahmen und Ausgaben – müssen Sie als Selbstständiger kontinuierlich im Blick behalten, um den Erfolg Ihrer Unternehmung beurteilen und Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Da heutzutage ein Großteil des Geldverkehrs virtuell über Bankkonten abläuft, stellt sich Existenzgründern schnell die Frage, welche Bankprodukte sie für ihre Selbstständigkeit benötigen. Relevant ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Feststellung, dass Banken spezielle Geschäftskonten anbieten.

Diese Konten richten sich explizit an Selbstständige, funktionieren in weiten Teilen aber wie das normale Privatgirokonto: Auch mit einem Geschäftsgirokonto können Sie also Überweisungen, Abhebungen und viele andere Transaktionen durchführen, die in diesem Fall aber in Verbindung mit Ihrer Selbstständigkeit stehen. In der Regel sind Geschäftskonten wie Privatgirokonten auch mit EC-Karten ausgestattet, welche die Verfügung am Geldautomaten und mitunter auch an speziellen Serviceterminals ermöglichen. Auch die Ausgabe einer geschäftlichen Kreditkarte ist denkbar. Bleiben alleine die Fragen, ob es für Sie als Selbstständiger zwingend erforderlich ist, ein Geschäftskonto zu führen, und welche Vorteile sich durch ein solches Konto für Sie ergeben können.

Müssen Sie ein Geschäftskonto führen?


Angesichts der Frage, ob Sie als Selbstständiger ein Geschäftskonto führen müssen, gilt es selbstverständlich zunächst zu klären, ob es eine bindende Vorschrift gibt, welche die Führung eines Geschäftskontos zwingend notwendig macht. Als Instanzen, die in der Lage wären, eine solche Vorschrift zu erlassen, kommen in erster Linie das Finanzamt/das geltende Recht sowie die Anbieterseite, die Banken, infrage.

Was offizielle Vorschriften sagen

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Selbstständige zu der Führung eines Geschäftskontos zwingend verpflichten würde. Dass es keine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos gibt, sollte für Selbstständige wie Freiberufler und gewerbetreibende Einzelunternehmer gelten. Kapitalgesellschaften werden um ein Geschäftskonto weniger leicht herumkommen. Sie lassen sich idealerweise beraten, inwieweit für sie eine Pflicht bzw. ein bedeutender Grund zur Eröffnung eines Geschäftskontos vorliegt. In einem Artikel von n-tv.de zum Thema Geschäftskonto ist zum Beispiel die Rede davon, dass Kapitalgesellschaften in der Regel die Eröffnung eines Geschäftskontos nachweisen müssen, um den Eintrag im Handelsregister zu erlangen. In besagtem Artikel finden Sie zudem zusätzliche Informationen dazu, warum sich die Eröffnung eines Geschäftskontos auch zum Zwecke des Selbstschutzes lohnen kann.

Gerade Existenzgründer, die als normale Selbstständige gelten und zu Beginn ihrer Selbstständigkeit gar nicht an die Option, ein Geschäftskonto zu eröffnen, gedacht haben, wird die Feststellung, dass in ihrem Fall ein Geschäftskonto nicht zwingend erforderlich ist, sicherlich beruhigen: Sie haben gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Dies bedeutet allerdings leider noch nicht, dass es nicht doch noch in anderen Bereichen zu Problemen kommen kann, wenn Sie Ihr privates Girokonto auch für den geschäftlichen Geldverkehr nutzen. Als Nächstes müssen Sie prüfen, ob und wie Ihre Bank die Nutzung Ihres Privatgirokontos reglementiert.

Was die Banken sagen

Möchten Sie ausschließen, dass es früher oder später zu Konflikten zwischen Ihnen und Ihrer Bank kommen könnte, klären Sie am besten ab, ob Ihre Bank es Ihnen offiziell gestattet, Ihr Privatgirokonto auch für den geschäftlichen Geldverkehr zu nutzen. Bestimmungen dazu, wie Sie Ihr Privatgirokonto nutzen dürfen, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Nicht wenige Banken schließen eine geschäftliche Nutzung des Privatgirokontos aus. Dies geschieht aller Wahrscheinlichkeit nach deshalb, weil durch die zusätzliche geschäftliche Nutzung ein Mehraufwand für die Bank entsteht. Dieser Mehraufwand, im welchen Maße er auch tatsächlich gegeben sein mag, ist für die Banken oft auch Anlass, spezielle Geschäftskonten anzubieten, die häufig kostspieliger sind als private Girokonten. Für den Selbstständigen sind die höheren Gebühren zwar oft ein Ärgernis, sie können sich allerdings auch bezahlt machen, da die parallele Führung eines Geschäftskontos auch mindestens einen bedeutenden Vorteil aufweist. Worin dieser Vorteil besteht, erfahren Sie im Folgenden.

Warum ist ein Geschäftskonto sinnvoll?

Ordnung ist das halbe Leben: Das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf die Buchführung, die Sie für Ihre erfolgreiche Selbstständigkeit gut unter Kontrolle haben müssen. Ein Geschäftskonto erweist in diesem Kontext besonders gute Dienste: Es ermöglicht Ihnen, geschäftliche Ausgaben von privaten zu trennen und einen genauen Überblick über die geschäftlichen Einnahmen zu bewahren. Diese strikte Trennung zwischen Privatem und Geschäftlichem wird Ihnen vor allem dann nützlich sein, wenn es an die nächste Steuererklärung geht oder gar einmal eine Betriebsprüfung ins Haus steht. Den bedeutenden Vorteil hinsichtlich der Ordnung der eigenen Finanzen kann ein Geschäftskonto aber selbstverständlich nur dann ideal erbringen, wenn Sie es auch wirklich konsequent nutzen. Dies bedeutet: Lassen Sie wirklich alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben über das Geschäftskonto laufen – nur so können Sie am besten sicherstellen, dass Sie nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht einzelne Posten übersehen und nicht erst wieder die gesamten Kontoauszüge Ihres Privatkontos durchforsten müssen.

Neben dem Aspekt, dass ein Geschäftskonto für mehr Übersichtlichkeit in der Buchführung sorgen kann, sollten Sie auch berücksichtigen, dass Ihnen ein Geschäftskonto mitunter spezielle Leistungen bieten kann, die bei einem Privatgirokonto nicht infrage kommen. Hierzu zählt vor allem die Möglichkeit, über ein Geschäftsgirokonto Lastschriften Ihrer Kunden abzuwickeln.

Konditionen für das Geschäftskonto


Zwar bieten viele Banken mittlerweile (nahezu) kostenlose Privatgirokonten an, Geschäftskonten sind aber häufig leider nicht zum Nulltarif zu haben. Dieser Umstand erklärt sich wahrscheinlich anhand der Vermutungen der Banken, dass Geschäftskonten einen höheren Aufwand mit sich bringen. Ob dieses im Einzelfall wirklich zutreffen mag oder nicht, bleibt allerdings fraglich. Haben Sie wirklich das Glück, ein Angebot für ein Geschäftskonto gefunden zu haben, das kostenlos ist, prüfen Sie auch dieses genau: Mitunter ist die Kostenfreiheit an bestimmte Voraussetzungen gebunden – etwa daran, dass Sie auf dem Geschäftskonto den Eingang eines bestimmten Mindestbetrages pro Monat verbuchen können. Gerade für Kleinunternehmer und Existenzgründer ist es mitunter schwer absehbar, ob sie diese Auflage dauerhaft erfüllen können. Beachten Sie unabhängig von Bedingungen der genannten Art auch, dass der Verzicht auf eine Kontoführungsgebühr vonseiten der Banken nicht bedeutet, dass das Geschäftskonto zwingend komplett kostenfrei sein muss: Die Berechnung von Buchungsposten und anderen Entgelten kann auch bei solchen Angeboten noch möglich sein, sodass Ihnen nur ein Blick in das Kleingedruckte weiterhilft.

Viele kostenpflichtige Geschäftskontoangebote arbeiten mit einer Grundgebühr, welche die Bank zum Beispiel monatlich erhebt, und zusätzlichen individuellen Gebühren, die sich nach der Nutzung des Kontos richten. Im zuletzt genannten Kontext erheben Banken nicht selten für jeden einzelnen Buchungsposten eine Gebühr, manchmal ist eine gewisse Anzahl an Buchungsposten aber auch schon in der Grundgebühr inkludiert und nur Buchungen, die dieses Maß übersteigen, schlagen zusätzlich zu Buche. Berechnet die Bank alle oder viele Buchungen einzeln, sind insbesondere Unternehmer benachteiligt, deren Geschäftskonto zwar viele Buchungsposten aufweist, die aber in erster Linie nur Kleinstbeträge zu verbuchen haben.

Um diese Problematik ein wenig zu lindern, wählen Sie Ihr Geschäftskonto mit Bedacht aus und befolgen Sie einen Rat der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2004, der immer noch nicht an Gültigkeit verloren hat. Dieser besagt, dass Sie bei wenigen Buchungen pro Monat primär am besten auf die Höhe der Grundgebühr achten, weist Ihr Geschäftskonto viele Buchungen pro Monat auf, kann es sich wiederum lohnen, eine höhere Grundgebühr in Kauf zu nehmen, wenn im Gegenzug die Buchungsposten weniger Kosten verursachen. Kalkulieren Sie an dieser Stelle vor Eröffnung eines bestimmten Geschäftskontos am besten die Kosten, indem Sie eine realistische Anzahl unterschiedlicher Buchungsposten berechnen und diese mit der Grundgebühr addieren. Prüfen Sie dabei auch, ob Sie noch weitere Posten – etwa Entgelte für eine EC-Karte oder Sonstiges – einrechnen müssen. Führen Sie diese Kalkulation für unterschiedliche Geschäftskonten durch, können Sie eine Aussage darüber treffen, welches Konto in Ihrem Fall am günstigsten erscheint.

ZUM AUTOR
Über Kilian Fromeyer
Girokonto-Anbieter.de
Kilian Fromeyer, Geschäftsführer des Informationsportals Girokonto-Anbieter.de und in beratender Funktion im Finanzbereich tätig.
Girokonto-Anbieter.de
Ahornweg 18
41812 Erkelenz

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