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Fachartikel, 17.09.2009
Arbeitszeugnis
Wo sich „Warnhinweise“ fremder Arbeitgeber finden
Nach dem Gesetz muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend im Sinne des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Entsprechend schwer ist es für Arbeitgeber, ein Bewerberzeugnis zu entschlüsseln. Trotzdem haben sich bestimmte Formulierungen durchgesetzt und werden immer häufiger verwendet, zumal sie von den Gerichten noch nicht kassiert worden sind. Nachfolgend einige Formulierungen, die Sie als Arbeitgeber derzeit stutzig machen sollten.

Arbeitserleichterungen

Achtung bei der Formulierung "... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen". Damit wird auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer hingewiesen, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas anderes gilt allerdings, wenn zum Beispiel der Zusatz "...wodurch Marketingkosten eingespart werden konnten" wählen. Dann hatte der Bewerber einen Blick für Innovationen.

Ausscheiden

Steht im Zeugnis nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber, warum, dann können Sie zuverlässig davon ausgehen, dass das alte Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wurde. Aber Achtung: Wird das Ausscheiden mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes ( "Rationalisierungsmaßnahmen", "reduziertes Auftragsvolumen" ) begründet, ist dies für Ihren Bewerber nicht negativ gemeint.

Betriebsklima

Steht im Arbeitszeugnis  "... hat stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen...", dann will der Zeugnisschreibende bzw. Arbeitgeber damit andeuten, dass der Mitarbeiter dem Alkohol mehr als zuträglich zugetan ist und/oder dieser Klatsch und Tratsch weiter erzählt.

Einfühlungsvermögen

Ebenfalls ein versteckter Warnhinweis ist die Formulierung "...bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter". Er bedeutet im Klartext, dass der Bewerber auf Sexualkontakte im Betrieb aus war oder solche gar gehabt hat.

Einvernehmlich

Der Hinweis "Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst" bedeutet, dass der Bewerber noch schnell selbst gekündigt hat, bevor er an die frische Luft befördert wurde. Das gilt insbesondere, wenn die Bemerkung ohne weitere Zusätze im Zeugnis steht.

Geselligkeit

Kritisch zu bewerten ist auch die Formulierung "...war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt". Damit wird eine sogenannte „Betriebsnudel“ beschrieben, die vielleicht auch noch dem Alkohol sehr verbunden war.

Pünktlichkeit

"...war stets pünktlich". Eine solche Bemerkung bedeutet, dass dem Zeugnisschreiber nichts Positives über den Bewerber eingefallen ist. Pünktlichkeit ist selbstverständlich! Wird sie trotzdem ausdrücklich erwähnt, bedeutet das nur: Der Bewerber taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.

Verbesserungsvorschläge

Steht im Zeugnis "...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut", ist das eine sehr zweischneidige Bemerkung! Ist dies nicht mit Zusätzen garniert, die klarstellen, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Bewerber durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.

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