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Fachartikel, 16.06.2009
Abschreibung von GWG
So schreiben Sie Ihren PC geschickt ab
Wenn Sie einen PC oder Zubehör kaufen, stehen Sie seit vergangenem Jahr steuerlich schnell schlechter da, als zuvor: Denn anstatt Arbeitsmittel über drei Jahre abzuschreiben, wie es die AfA-Tabelle vorsieht, müssen Sie diese heute oft über fünf Jahre abschreiben. Grund ist die 2008 eingeführte Neuregelung zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
Seit 2008 gilt für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter folgende Rechtslage:
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter von bis zu 150 Euro dürfen Sie sofort abschreiben.
  • Güter zum Preis von 150 € bis 1000 € müssen Sie seit der Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 in einem Pool gebündelt pauschal über fünf Jahre abschreiben.

Das bedeutet: Immer dann, wenn die reguläre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle weniger als fünf Jahre beträgt, ist diese Regelung für Sie von Nachteil. Das gilt beispielsweise auch für Computer, die Sie laut AfA-Tabelle sonst in nur drei Jahren abschreiben könnten.

Falle: Ausnahmeregelung für Peripheriegeräte

Für so genannte Peripheriegeräte – und zu ihnen zählt steuerlich neben Drucker, Monitor oder Scanner auch die Software – hat die Bundesregierung mit der Unternehmenssteuerreform eine Ausnahme eingeführt: Diese gelten nicht als eigenständig. Das heißt: Sie müssen sie stets im Sammelposten gebündelt über fünf Jahre abschreiben, unabhängig vom Preis. Dumm gelaufen für Sie. Denn auch wenn beispielsweise Ihre Steuersoftware oder ein sonstiger nützlicher Software-Helfer weniger als 150 € kostet und Sie sie damit eigentlich als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort im Anschaffungsjahr komplett abschreiben dürften, müssen Sie die Kosten nun auf die für den PC aufschlagen und über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Aber es gibt Auswege aus dieser Falle.

So entgehen Sie der Steuerfalle

1. Ausweg: Vielleicht benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Software sowieso bald beispielsweise einen PC mit Monitor und Scanner? Dann prüfen Sie, ob es sich lohnt, diese Käufe mit der Softwareanschaffung zu verbinden. Diese Geräte gelten nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Sie können Sie deshalb nur zusammen mit dem PC abschreiben. Rutscht der Preis für PC und Peripherie im Paket auf mehr als 1.000 €, können Sie den Gesamtbetrag nun der AfA-Tabelle gemäß über drei statt fünf Jahre abschreiben. Tipp: Vielleicht reichen auch weniger Geräte – Hauptsache, die Software und das übrige Gerät kosten Sie mehr als 1000 Euro. Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall!

2. Ausweg: Sie leasen anstatt zu kaufen – das geht ja auch bei Software. Steuerlich hat das für Sie den Vorteil, dass Sie dann mit Abschreibungen gar nichts zu tun haben, sondern einfach die monatlichen Leasingraten komplett absetzen können. Aber Achtung: Die Software ist dann streng genommen nur gemietet – auch das sollten Sie einkalkulieren.

Die gute Nachricht: Verbrauchsmaterial schreiben Sie sofort ab. Denn die Kosten für Verbrauchsmaterial wie Toner oder Tintenpatronen können Sie immer in voller Höhe sofort absetzen (auch wenn sie mehr als 150 € betragen).

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