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Steuerhinterziehung: Mit der Selbstanzeige in die Straffreiheit

Mit der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung können Steuersünder in die Steuerlegalität zurückkehren und straffrei bleiben. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige fehlerfrei ist.
(PM) Köln, 11.01.2017 - Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung war im vergangenen Jahr zwar rückläufig. Das heißt allerdings nicht, dass nicht immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind. Wird das Schwarzgeld durch die Steuerfahnder entdeckt, kann es für den Betroffenen teuer werden und auch eine Gefängnisstrafe kann drohen. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist.

Der Druck auf die Steuersünder wird in diesem Jahr noch einmal verstärkt, wenn der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt. Dann wird es für die Steuersünder kaum noch möglich sein, unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus zu verbergen. Wurde das Schwarzgeld erstmal von den Steuerfahndern entdeckt, ist es für die Selbstanzeige zu spät. Da das Risiko der Entdeckung weiter ansteigt, sollte gehandelt werden. Dennoch sollte die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kein "Schnellschuss" sein, sondern gründlich und detailliert vorbereitet werden. Denn die Selbstanzeige verzeiht keine Fehler. Nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann am Ende auch zur Straffreiheit führen.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer aber auf kompetente Hilfe verzichtet und es stattdessen auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise kaum erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert.

Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall detailliert beurteilen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte unter www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
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