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Hannover Leasing Life Invest Deutschland I: Rechtzeitig Schadensersatz geltend machen

Nach einem Urteil des Landgerichts München (Az.: 28 O 2272/16) haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I gute Aussichten auf Schadensersatz.
(PM) Köln, 14.06.2017 - Das Landgericht München hält den Emissionsprospekt des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I für fehlerhaft. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, seien die Zinsprognosen in dem Prospekt deutlich zu positiv dargestellt worden. Dies habe ein Sachverständigengutachten ergeben.

Der Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I wurde Ende Mai 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in Zertifikate auf deutsche Lebensversicherungen. Dazu wurden rund 29 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, wobei die Mindestbeteiligung bei 10.000 Euro lag. Allerdings entwickelte sich die Beteiligung für die Anleger nicht so positiv wie erhofft. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des LG München vom 3. April 2017 haben Anleger nun aber gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führten, erläutert die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn der Prospekt soll die Anleger in die Lage versetzen, die Chancen und Risiken ihrer Kapitalanlage einschätzen zu können. Unvollständige, fehlerhafte oder auch irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger kein realistisches Bild von der Geldanlage machen kann. Beim Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I sind nach dem Urteil des LG München die Zinsprognosen zu positiv ausgefallen. Anleger, die nun Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, können sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/lebensversicherungsfonds.html) wenden.

Allerdings sollten die Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend machen möchten. Denn es muss die zehnjährige Verjährungsfrist beachtet werden. Die Frist beginnt mit Zeichnung der Beteiligung, d.h. die Ansprüche sind auf den Tag genau zehn Jahre später verjährt. Für die Anleger, die sich 2007 an dem Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I beteiligt haben, bedeutet dies, dass sie zeitnah handeln müssen, um die Verjährung rechtzeitig zu hemmen.
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