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Pressemitteilung

Haftungsrisiko der Manager und die D&O-Versicherung

Machen Manager Fehler, kann das teuer werden. Für das Unternehmen und für die Manager selbst. Aus diesem Grund schließen viele Unternehmen D&O-Versicherungen für ihre Führungskräfte ab.
(PM) Köln, 13.11.2017 - Die Führungskräfte in einem Unternehmen tragen nicht nur viel Verantwortung, sie können für Fehler, die sie begehen, auch zur Rechenschaft gezogen werden und mit ihrem Privatvermögen haften. Um dieses Risiko abzufedern, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, für ihre leitenden Organe eine Managerhaftpflichtversicherung oder D&O-Versicherung abzuschließen. Davon kann auch das Unternehmen profitieren, wenn es selbst Ansprüche gegen seine leitenden Führungskräfte geltend macht und die D&O-Versicherung eintreten muss.

Der VW-Abgasskandal sorgte und sorgt für Schlagzeilen. Doch nicht immer geht es bei Fragen der Managerhaftung um spektakuläre Fälle, die in allen Medien stehen. Auch bei Insolvenzen können zum Beispiel Forderungen des Insolvenzverwalters auf das Unternehmen oder seine leitenden Organe zukommen. Da zahlt es sich in der Regel aus, eine D&O-Versicherung abgeschlossen zu haben. Deshalb sind Managerhaftpflichtversicherungen längst nicht mehr nur ein Thema für große Konzerne, sondern auch für viele mittelständische Betriebe.

Allerdings kommt es natürlich auch vor, dass der Versicherer im Schadensfall nicht eintreten will. Daher sollte beim Abschluss der Police schon genau geprüft werden, welche Fälle durch die Versicherung abgedeckt sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Darum sollte das individuelle Risikopotenzial genau analysiert und die Police auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Unbedingt beachtet werden sollte selbstverständlich die Deckungssumme aus der Versicherung. Ebenso sollten Ansprüche aus der Innenhaftung, also Forderungen, die das Unternehmen gegen seine Führungskräfte hat, als auch aus der Außenhaftung bei Ansprüchen Dritten abgedeckt sein.

Weitere wesentliche Punkte sind die Rückwärtsdeckung und die Nachhaftungsdeckung. Bei der Rückwärtsdeckung verpflichtet sich der Versicherer auch bei Fällen einzutreten, die schon vor dem Abschluss der Police entstanden sind, aber erst danach aufgedeckt wurden. Bei der Nachhaftungsdeckung wird auch Versicherungsschutz gewährt, wenn der Haftungsfall während der Laufzeit der Police entstanden ist, aber erst danach entdeckt wurde.

Insgesamt sind viele Details beim Abschluss einer D&O-Versicherung (www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html ) zu beachten. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen und Manager beraten.
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