Unternehmen die überwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, bekommen vom Finanzamt auf Antrag einen Großteil der Ökosteuer zurückerstattet.
Antrag muss bis spätestens 31.12.2005 eingereicht werden! Reine Dienstleister und Handelsunternehmen profitieren leider nicht von der Ökosteuererstattung. Ermäßigungen werden für verheizte Mineralölprodukte wie Heizöl, Erdgas und Flüssiggas sowie für Strom gewährt
Zum produzierenden Gewerbe (z.B. Bäckerei, Fleischerei) gehören all diejenigen, die einen Erlaubnisschein vom Hauptzollamt zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom in den Händen halten. Dieser wird ausgestellt, wenn bei einem Betrieb der Mindestverbrauch bei Strom 25.000 Kilowatt-Stunden (kWh); bei leichtem Heizöl mindestens 25.000 Liter.
Für die Ökosteuer-Erstattung 2004, ist Folgendes zu beachten:
::: Der Antrag auf Erstattung der Ökosteuer 2004 muss spätestens bis zum 31.12.2005 beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.
::: Vor der Antragstellung muss man sich beim Hauptzollamt einen Erlaubnisschein für das produzierende Gewerbe ausstellen lassen.
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Praxis-Tipp:
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Interessierte Unternehmer finden im Internet unter www.dihk.de (>> Recht und Fairplay >> Steuerrecht >> Ökosteuer) einen Rechner, mit dem sie ihre Rückerstattung ausrechnen können.
Antragsformulare für die Erstattung finden sich ebenfalls im Internet unter www.zoll.de (>> Vorschriften und Vordrucke >> Formularcenter >> Verbrauchsteuern >> Ökosteuer).
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