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Pressemitteilung

Energieausweis: Ab 1. Mai neue Pflichten für Eigentümer

15.000 Euro Strafe bei Nichtvorlage möglich / Energieausweise online bestellen / Tipps für Auswahl des Anbieters
(PM) Berlin, 16.04.2014 - Für alle Haus- und Wohnungsbesitzer gelten ab dem 1. Mai 2014 neue Regelungen für Energieausweise. Grund ist die aktualisierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). In gewerblichen Immobilienanzeigen mnüssen künftig neben dem Wert für den Endenergieverbrauch bzw. Endernergiebedarf, dem Baujahr und den wesentlichen Heizenergieträgern des Gebäudes auch Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht werden. Diese ist in neu ausgestellten Ausweisen für Wohngebäude mit den Stufen A+ bis H anzugeben, wie sie von Elektrogroßgeräten bekannt ist. Das erleichtert die Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie.

Energieausweis online bestellen: Tipps für Verbraucher

Im Falle von Neuvermietung oder Verkauf müssen sich Eigentümer rechtzeitig um einen gültigen Ausweis für das Gebäude kümmern. Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist die Bestellung über das Internet, zum Beispiel auf www.senercon.de/energieausweis. „Kunden sollten bei Online-Angeboten nicht allein auf den Preis schauen“, sagt Christian Reher, Abteilungsleiter Energieausweise der SEnerCon. „Wichtig ist, dass die Aussteller alle Daten erheben, die für einen gültigen Ausweis notwendig sind und diese auch auf Plausibilität prüfen.“

Der Anbieter muss nach § 21 der EnEV zur Ausstellung berechtigt sein und zusichern, dass der Ausweis ein nach der EnEV 2014 gesetzeskonformes Dokument ist. Zudem ist eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auf den neuen Energieausweisen Pflicht. Da die Modernisierungsempfehlungen ab Mai 2014 verpflichtender Bestandteil des Energieausweises sind, hat der Ausweis sinnvolle und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen zu enthalten. Die Ausweisart, verbrauchs- oder bedarfsorientiert, muss für das Gebäude zugelassen sein.

Unter www.senercon.de/produkte/energieausweise-online-bestellen/ können Energieausweise schon ab 35 Euro beauftragt werden. Die Ingenieure der SEnerCon haben bereits 38.000 Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude ausstellt. Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig.

Kein Energieausweis: bis zu 15.000 Euro Strafe

Der Pflicht, einen gültigen Energieausweis zu besitzen, sollten Eigentümer in jedem Fall nachkommen. Bei Vertragsabschluss müssen sie Mietern, Pächtern oder Käufern ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises aushändigen. Die Nichtvorlage kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Künftig sind zudem unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die Länder möglich.

Energieausweis auch für Nichtwohngebäude verpflichtend

Die Neuerungen der EnEV 2014 betreffen nicht nur Wohngebäude. Bei einigen Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr sind selbst ohne vorgesehenen Nutzerwechsel Angaben zur Energieeffizienz unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. So muss in öffentlichen Gebäuden bereits bei einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern ein Energieausweis aushängen. Liegt ein Energieausweis vor, besteht in nichtbehördlichen Gebäuden wie größeren Geschäften, Restaurants, Hotels und Banken ab 1. Mai ebenfalls die Pflicht zum Aushang.
PRESSEKONTAKT
SEnerCon GmbH
Herr Christian Reher
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin
+49-30-23 62 34 90 - 25
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