VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
EUGES - europaweit gesundheitsprodukte schmid e. K.
Pressemitteilung

Die Krankenkassen könnten bei gleicher Qualität sehr viel einsparen. Doch Vorschläge werden auf die lange Bank geschoben oder abgewimmelt. Ein Beispiel aus dem Sanitätshaus EUGES in Dingolfing.

(PM) , 04.12.2006 - Wie bereits schon im Frühsommer von einigen Medien (SPIEGEL, Stern, Berlin Mitte, DW-TV, Zeitspiegel des BR, WDR5 u. a.) aufgegriffen kämpft ein Dingolfinger Sanitätshaus (Gesundheitsfachmarkt EUGES), die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, indem er Hilfsmittel zu günstigeren Preisen anbietet. Dies mag paradox klingen: Wer verlangt gerne weniger für das gleiche Produkt? Sind jedoch die Rahmenbedingungen andere, ist es verständlich. Die Verdienstspanne im Sanitätshaus kann durch dieses Konzept größer sein, obwohl die Krankenkasse weniger bezahlen muss. Und das Konzept ist einfach aufgebaut: Kriterien der Hilfsmittelversorgung hinterfragen, unsinnige Kostenfaktoren eliminieren, Eigenverantwortung des Versicherten fördern, gewohnte Qualität abgeben und der Krankenkasse günstig weiterberechnen. Doch nun zur Realität: Trotzdem dass die Krankenkassen an das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB (Sozialgesetzbuch) gebunden sind, genehmigen sie die Abgabe von Hilfsmitteln nur solchen Sanitätshäusern, die einem bestimmten Vertrag beitreten. Dieser Vertrag (hier z. B. der Reha-Vertrag der AOK Bayern) knüpft einige Bedingungen an die Berechtigung zur Abgabe von Hilfsmitteln (Rollstühle, Toilettenstühle, Toilettensitzerhöhungen, Rollatoren, Badelifter etc.): So benötigt man z. B. eine Werkbank mit umfassendem Zubehör, einen Fuhrpark, Mitarbeiter (vgl. Reha-Vertrag unter www.aok-gesundheitspartner.de/by/hilfsmittelanbieter/vertraege/rehatechnik/). Dies sind Regelungen, die zur Qualitätssicherung der Reha-Versorgung sicher beitragen, für die Abgabe standardisierter Produkte aber ihren Sinn verlieren. Wozu brauchen Sie z. B. eine Werkbank, wenn Sie eine Toilettensitzerhöhung, die vom Hersteller geliefert und in diesem Zustand an den Kunden abgegeben wird? Wozu benötigen Sie einen Fuhrpark, wenn die Abholung auch durch die Versicherten oder Angehörigen möglich ist oder sogar vertraglich festgeschrieben ist? Dies sind alles Bereiche, durch die die Kosten der Versorgung in die Höhe getrieben werden; die Qualität der Versorgung nimmt dadurch weder ab noch zu. Man kann sogar festgestellen, dass Kunden die Hilfsmittel gerne vorher „in die Hand nehmen“, ausprobieren wollen, und wenn sie schon da sind, dann auch gleich mitnehmen würden. Auch die Bereitschaft zur späteren Selbstabholung (Stichwort: Eigenverantwortlichkeit, wie von der Politik so oft schon eingefordert) ist durchaus vorhanden. Die Verträge regeln dies alles, ohne den Versicherten zu fragen. Ist er bereit, beim Sparen zu helfen, dann gibt es derzeit keine Möglichkeit. Problem: Der Versicherte weiß in vielen Fällen nicht einmal, wie teuer sein Hilfsmittel ist. Wenn man dann die Preise von EUGES denen der Krankenkasse gegenüberstelle, so wähnt sich der Kunde meist im falschen Film und meint, man hätte die Spalten vertauscht. So kostet dort die Standardtoilettensitzerhöhung nur 39,- € statt 78,88 € bei der AOK Bayern, der Standardrollstuhl 350,- € statt 410,- € (kann dann auch noch gebraucht sein!?!), der Duschhocker 76,10 € statt 110,20 €, der Toilettenstuhl 76,20 € statt 104,40 €, … Die Kassen (und Politiker) betonen immer, die Eigenverantwortlichkeit des Versicherten müsse gestärkt und gefördert werden; in Wirklichkeit wollen Sie es aber gar nicht! Denn sonst könnte der Versicherte seinen zugelassenen Leistungserbringer (der zudem noch wirtschaftlicher, sprich: günstiger anbietet) frei wählen (vgl. Sozialgericht Hamburg, AZ: S 22 KR 1917/02 ER), was auch von manchen Krankenkassen sehr zu steuern versucht wird. Es geht hier nicht um die Zulassung zur Abgabe von Hilfsmitteln, es geht hier um die Ausschließlichkeit kasseneigener Verträge! Die Zulassung muss sein und ist immer Grundlage. Damit wird dem Händler bestätigt, dass er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Mit 10-jähriger Branchenerfahrung, einer im Juni abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen und wiederkehrenden Schulungen über die verschiedensten Hilfsmittel besitzt der Inhaber von EUGES diese Qualifikationen durchaus. Allein, es ist nicht einzusehen, einen Kosten treibenden Vertrag zu unterschreiben und bei der Kostensteigerung aktiv mitzuwirken. Gerade in Zeiten, in denen die Krankenkassen über leere Kassen jammern, sollte man nicht mit dem Holzhammer die Vergütungen niederdrücken (die klassischen Sanitätshäuser jammern zu recht!), sondern über neue Versorgungsmöglichkeiten nachdenken. Kindern bringt man bei, Konflikte/Probleme konstruktiv zu lösen; wir „Alte“ hauen nur drauf! Das SGB verpflichtet die Krankenkassen und Leistungserbringer zum wirtschaftlichen Handeln (§§ 12 und 70 SGB V); oft kann man aber nicht erkennen, wie Wirtschaftlichkeit wirklich definiert wird. Ist es nur die Wirtschaftlichkeit, die den Vergütungspreis immer mehr drückt und die Anforderungen gleichzeitig in unrealistische Höhen treibt? Ist es Wirtschaftlichkeit, die Hilfsmittel für ältere Menschen zuerst einmal abzulehnen und zu hoffen, dass kein Widerspruch eingelegt wird, und dadurch Ausgaben zu 100% eingespart würden? Ist es dann wirtschaftlich, wenn diese älteren Menschen wegen fehlender Hilfsmittel ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen? (Ein Sachbearbeiter lehnt ab Hilfsmittel, spart ein, der andere – unabhängig von dem ersteren weil anderes Ressort – bezahlt Krankenhausleistungen, jeder für sich hat das vorgegebene Jahresbudget zu unterbieten, und am Ende heißt es, die Kasse hat zu hohe Ausgaben!?!) Es sollten sich die Krankenkassen vielmehr selbst Gedanken machen, wie die internen Bereiche besser vernetzt werden können. Von den Leistungserbringern werden Netzwerke und Zusammenschlüsse („Integrierte Versorgung“) erwartet und gefördert, die Krankenkassen selbst haben aber anscheinend auch von internen Synergieeffekten noch nicht so viel gehört, wie mir scheint. Wirtschaftliches Handeln steht gerne auf der Verpackung und wird lautstark nach außen hin proklamiert und eingefordert; wie die Realität zeigt, läuft es jedoch ein wenig anders. So mag man sich wünschen, dass diese neue Konzeption eines Sanitätshauses mit den Bemühungen um ein transparenteres und wenigstens in einem kleinen Teilbereich Kosten sparenderes Sozialsystem mehr Unterstützung findet. Nur mit massivem Medienaufgebot und deutlicher Information der Bürger kann man erreichen, dass das deutsche Gesundheitswesen noch finanzierbar bleibt.
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
EUGES - europaweit gesundheitsprodukte schmid e. K.
Geratsberger Str. 9
84130 Dingolfing
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG