(PM) Heidelberg, München, 26.08.2012 - An der M/S "Svenja" GmbH & Co. KG, einer vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegte Fondgesellschaft haben sich im Jahr 2008 mehr als 500 Anleger mit knapp 14 Mio. € beteiligt. Das Fondsschiff, ein ehemals unter dem Namen MS Beluga Graduation und heute unter dem Namen MS BBC Thames fahrender Mehrzweckfrachter, hat Schlagseite. Bereits in der EEH-Leistungsbilanz 2010 für das Jahr 2011 war von stark gestiegenen Schiffsbetriebskosten und Charterraten, die unter Prospektniveau lagen, die Rede. Die erste Quartalstilgung für 2011 sei ausgesetzt worden und es würden nur "nahezu kostendeckende" Erlöse, mit anderen Worten also laufende Verluste erzielt.
Totalverlust für Anleger?
Da die Krise der Schiffsbranche unvermindert anhält und auch auf absehbare Zeit nur äußerst niedrigen Charterraten zu erwarten sind, stehen die Aussichten für einen künftig kostendeckenden Schiffsbetrieb schlecht. Den Anlegern des EEH Schiffsfonds MS Svenja drohen damit weitere Nachforderungen und, betrachtet man die Situation bei zahlreichen anderen Schiffsfonds, schlimmstenfalls der Totalverlust ihrer Einlagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Für Mandanten, die am EEH Schiffsfonds MS Svenja beteiligt sind, hat die Kanzlei Nittel bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern weiß die Kanzlei, dass diese über die Risiken, die sich auch in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Eine hochspekulative Anlage wurde vielfach als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sieht die Kanzlei vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.