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Der wahre Jakob

Im Rahmen der Firmengrundsätze gilt auch der der Firmenwahrheit. Doch was ist damit gemeint? In einem kostenlosen Schulungsvideo erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert sowohl die tatsächliche Bedeutung des Grundsatzes der Firmenwahrheit.
(PM) Heidelberg, 18.01.2017 - Jeder Mensch hat so seine Grundsätze. Das erwarten viele auch von einem Unternehmen, etwa dass es ordentliche Ware liefert oder dass es ökologisch und nachhaltig produziert oder dass es den Kunden bzw. die Öffentlichkeit nicht belügt und betrügt - Banken- und Abgasskandale lassen grüßen. Wer jedoch die sogenannten Firmengrundsätze in diesem Umfeld verortet, der liegt völlig daneben. Denn damit hat es etwas ganz anderes auf sich.

Dazu muss man zunächst einmal wissen, dass der Begriff "Firma" nicht gleichzusetzen ist mit "Unternehmen". Vielmehr ist "Firma" nichts anderes als der Name des Unternehmens, also das, was doppelt gemoppelt auch "Firmenbezeichnung" oder "Firmenname" genannt wird.

Nun gibt es bestimmte Firmengrundsätze, etwa den der Firmenbeständigkeit, der Firmenausschließlichkeit, der Firmenklarheit und eben den der Firmenwahrheit. Vor dem genannten Hintergrund meint "Firmenwahrheit" also nichts anderes als "Namenswahrheit". Doch was ist damit nun gemeint?

Keine Irreführung im Firmennamen

Der Grundsatz der Firmenwahrheit bedeutet nichts anderes, als dass der gewählte Name, streng genommen müsste man sagen: die gewählte Firma, nichts Irreführendes enthält. Namenswahrheit bedeutet somit: nicht irreführend, keine falschen Eindrücke erwecken durch den gewählten Namen.

Ein Beispiel für eine Irreführung wäre etwa, wenn ein kleiner, regionaler Blumenhändler sich nennt "Flowers worldwide", es sei denn, er hat im Hintergrund noch einen Online-Versand, und das kann dann, zumindest theoretisch, sehr schnell auch weltweit gehen. Aber wenn es sich dabei wirklich nur um einen kleinen, regionalen Blumenladen handelt, dann wäre diese Bezeichnung wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit.

Das komplette, kostenlose Video " Grundsatz der Firmenwahrheit (www.mariusebertsblog.com/)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube (www.mariusebertsblog.com/). Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (mariusebertsblog.com/).
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Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.
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