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Bewertung möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht

Aktuell wird ermittelt, ob das sog. Autokartell illegale Absprachen getroffen und damit gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Sollte dies so sein, drohen den Kartellanten hohe Bußgelder.
(PM) Köln, 09.08.2017 - Aktuell wird ermittelt, ob das sog. Autokartell illegale Absprachen getroffen und damit gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Sollte dies so sein, drohen den Kartellanten hohe Bußgelder.

Ob die beteiligten Autobauer tatsächlich gegen Kartellrecht verstoßen haben, müssen die Wettbewerbshüter klären. Die Aufklärung kann sich hinziehen. Sollten Verstöße gegen das Kartellrecht nachgewiesen werden können, drohen den beteiligten Konzernen empfindliche Bußgelder und die Geschädigten können Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings ist nicht jede Absprache, die Unternehmen untereinander treffen, automatisch eine illegale Absprache. Verschiedene Absprachen können sogar notwendig sein und stellen keinen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Daher muss zunächst immer bewertet werden, in welchem Rahmen die Absprachen durchgeführt wurden und ob sich die beteiligten Unternehmen dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen bewegt haben oder nicht, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.

Grundsätzlich soll der faire Wettbewerb durch Absprachen nicht behindert werden. Daher sind beispielsweise Preisabsprachen, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, verboten. Derartige Verbote dienen dem Schutz der Verbraucher aber auch der anderen Wettbewerber. In anderen Bereichen können Absprachen aber durchaus zulässig oder sogar erforderlich sein.

Liegt ein Kartellrechtsverstoß vor, können die Geschädigten eines Kartells Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche soll durch die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erleichtert werden. Bisher müssen die Geschädigten beweisen, dass ihnen durch die illegalen Kartellabsprachen ein Schaden entstanden ist. Dieser Schaden wird nun gesetzlich unterstellt, d.h. die Kartellanten müssen beweisen, dass durch ihre Absprachen kein Schaden entstanden ist.

Das vermeintliche Autokartell oder auch das Lkw-Kartell sind Fälle, die die Schlagzeilen beherrschen. Allerdings stehen nicht alle Kartellrechtsverstöße so im Licht der Öffentlichkeit. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen können von Verstößen gegen das Kartellrecht betroffen sein. Dann drohen empfindliche Sanktionen und Bußgelder. Daher ist es ratsam, Verträge und Absprachen im Hinblick auf kartellrechtliche Verstöße von im Kartellrecht (www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html) erfahrenen Rechtsanwälten bewerten zu lassen. Ebenso sollte auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen juristischer Rat eingeholt werden.
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