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Bessere Bildungschancen durch UN-Behindertenrechtskonvention

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, fordert den schnellen Abbau von Barrieren für Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie.
(PM) Berlin, 25.02.2010 - Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie werden bis heute an der vollen und uneingeschränkten Entfaltung ihrer Begabung gehindert und erreichen in Folge dessen meist keinen begabungsgerechten Schulabschluss. Die Bundesländer haben bisher nur ansatzweise Regelungen für einen Nachteilsausgleich geschaffen, um die Beeinträchtigungen, die mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie einhergehen, zu kompensieren. Insbesondere für SchülerInnen mit einer Dyskalkulie fehlen die notwendigen schulrechtlichen Regelungen. „Wir erfahren täglich, welche Barrieren sich für die von einer Legasthenie und Dyskalkulie betroffenen Menschen auftun. In Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft werden sie massiv diskriminiert, weil sie an ihren Beeinträchtigungen und nicht an ihren Stärken gemessen werden“, kritisiert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Das Bildungsministerium muss seiner Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nachkommen, ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unabhängig von unterschiedlichen theoretischen Definitionsansätzen erfasst die Konvention auch Menschen mit Lernbehinderungen, zu denen die Legasthenie und Dyskalkulie zählt. Das Recht auf Bildung dient nach Artikel 24 Absatz 1 BRK dazu, die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen. Es soll die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können und dürfen daran nicht gehindert, noch deswegen diskriminiert werden.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung des Rechts auf Bildung verantwortlich. Sie sind nach der BRK verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zügig und mit aller Kraft anzustreben. Den ersten Bericht über die Umsetzungserfolge muss Deutschland dem UN-Fachausschuss bereits 2011 vorlegen. Der BVL, der sich für die Rechte von 8 Millionen Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie in Deutschland einsetzt, sieht es als erforderlich an, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Gestaltung eingebunden werden, um eine zielgerichtete und zügige Umsetzung der BRK zu gewährleisten. „Der BVL kann bereits fertige Konzepte vorlegen, denn wir arbeiten seit mehr als 35 Jahren daran, eine Chancengleichheit für die betroffenen Menschen zu erreichen“, so die Bundesvorsitzende des BVL.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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