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Pressemitteilung

Barmittelkontrollen an der Grenze und Vorbereitung einer Selbstanzeige

Für eine steuerliche Selbstanzeige sind etwaige Bankunterlagen aus dem Ausland erfoderlich. Konlus informiert zu Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die Europäische Gemeinschaft betreffend Bargeld und übertragbare Inhaberpapiere.
(PM) Köln, 24.09.2012 - Der Streit um die Verwendung von sensiblen Steuerdaten spaltet die deutsche Spitzenpolitik. Wie „Die Zeit“ im September 2012 berichtete prüft die Regierung ein Kaufverbot der Steuerdaten aus der Schweiz.

Grundsätzliches Ziel dieses Abkommens ist es Daten über die Kapitalanlagen deutscher Bürger in der Schweiz zu erfassen, vergangene Steuerschulden zu festzustellen, und auch für die Zukunft sicher zu stellen. Um nicht von der deutschen Justiz verfolgt zu werden, oder Opfer einer Bargeldkontrolle bei der Einreise nach Deutschland zu werden, nutzen viele Betroffene die Möglichkeit der Selbstanzeige. Sie geben darin eine Auflistung Ihrer Bankdaten aus dem Ausland bekannt. Dieser Schritt wird entweder durch eine Schätzerklärung gesetzt oder durch eine enge Kooperation zwischen Steuerberater beziehungsweise Fachanwalt für Steuerrecht und Schweizer Bank, die eine Aufschlüsselung der Bankdaten für die Klienten übernehmen. In beiden Fällen ist unbedingt ein professioneller Beistand von Steuerrechtsexperten anzuraten. Der praktische Nutzen einer Selbstanzeige ist darin begründet eine Bargeldkontrolle der deutschen Behörden zu umgehen.

Banküberweisungen nach Selbstanzeige

Aufgrund der nach wie vor noch immer unklaren rechtlichen Handhabung sind damit allerdings noch nicht sämtliche Unsicherheiten aus der Welt geschafft. Die Selbstanzeige allein beseitigt also nicht alle Unklarheiten. Zum Beispiel berichten Betroffene, dass sie sich noch nicht darüber im Klaren sind, ob sie nach der Selbstanzeige einen Teil ihres Geldes auf ein deutsches Konto überweisen können, ohne der Meldepflicht nach dem Außenwitschaftsrecht nachkommen zu müssen. Fachanwälte für Steuerrecht berichten, dass eine Überweisung aus dem Ausland nach Deutschland unter Umständen meldepflichtig sein kann. Dieser Fall tritt dann ein, wenn natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland von Gebietsfremden (oder auf deren Rechnung) eine Überweisung auf ihr Konto in Deutschland erhalten. Diese Regelung wird allerdings nur schlagend, wenn die Überweisung mindestens 12.500€ wert ist – gegebenenfalls werden auch Teilbeträge zusammengezählt.

Die Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht von KONLUS weisen darauf hin, dass Überweisungen ab dieser Höhe auch von Deutschland aus an natürliche oder juristische Personen, die keinen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben schlagend werden können. Es gibt für diese Regelungen allerdings auch Ausnahmen, bei denen diese Meldepflicht nicht gilt. Es lässt sich also erkennen, dass unbedingt professioneller Beistand anzuraten ist. Die Spezialisierung der Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater von KONLUS auf das Steuerabkommen mit der Schweiz schließt eine fachkundige Beratung rund um die Selbstanzeige in Folge von Bargeldkontrollen durch die deutschen Zollbehörden mit ein. KONLUS bietet umfassende Beratung vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens.
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