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Pressemitteilung

1-Euro-GmbH - Haftungsrisiko und Strafbarkeit

(PM) , 30.08.2007 - Agenturen werben im Internet und in der überregionalen Presse damit, für Auftraggeber eine 1-Euro-GmbH zu gründen, sei es eine englische Limited (Ltd.), eine französische Sarl oder eine andere europäische Gesellschaft. Mit diesem Angebot wird geraten, eine Gesellschaft mit fast ohne Kapital zu starten. Dieser Rat ist nicht nur verantwortungslos, sondern riskant.

„Wer mit geradezu reißerischem Werbungsstil im Internet die Möglichkeit einer Geschäftstätigkeit ... ohne nennenswertes Kapital geradezu suggeriert, handelt - vorsichtig ausgedrückt - unseriös“,
so Wilhelm Happ aus der Rechtsanwaltskanzlei Happ Recke Luther, Hamburg

Denn es ist, so Happ weiter, eine Binsenweisheit, dass jeder Unternehme für den Start oder Betrieb eines Unternehmens die erforderlichen finanziellen Mittel in Gestalt von Eigen- und Fremdkapital benötigt. Die Höhe dieser finanziellen Mittel ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, und der Betrag des Nennkapitals spielt dabei keine Rolle. Mit „1“ Eigenkapital kann man ein Geschäft in aller Regel nur dann betreiben, wenn Dritte, in der Regel Banken, Fremdkapital zur Verfügung stellen.

Nicht zu unterschätzen sind die zivil- und strafrechtlichen Risiken, die der Geschäftsführer bei der Gründung und Führung einer 1-Euro-GmbH eingeht. Denn das Landgericht Kiel (Az. 10 S 44/05) hat mit Urteil vom 20.04.2006 einen Geschäftsführer zur Zahlung von Gesellschaftsschulden verurteilt, weil diese bei Vertragsabschluss unterkapitalisiert und zahlungsunfähig war und außerdem darauf hingewiesen, dass er sich auch wegen Insolvenzverschleppung strafbar gemacht hat.

Deshalb empfiehlt das in Strasbourg ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl Gründungen mit einem Mindest-Stammkapital zwischen 1.000 Euro und 10.000 € vorzunehmen, auch wenn die französische Sarl genau so wie die Limited nur mit einem Euro errichtet werden kann. Bei der Anmeldung einer Sarl ist eine Bank-Einzahlung von 20 % nachzuweisen, also zwischen 200 Euro und 2.000 Euro, und der Rest ist innerhalb von 5 Jahren der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Dieses Erfordernis stellt immer noch als ein erheblicher Vorteil gegenüber der deutschen GmbH dar, da deren Gründung eine Einzahlung von mindestens 12.500 Euro erforderlich macht.

Weiter Informationen erteilt:

MC Management Consultants Sàrl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Consultant - Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)

3, quai Kléber
F-67000 Strasbourg
Tel. : +33 (0) 8.77.11.40.18 (es wird deutsch gesprochen)
oder: +33 (0) 6.79.15.76.14
E-Mail: info@mc-france.eu
Internet: www.mc-france.eu
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