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Fachartikel, 22.06.2012
Boom-Markt Solarenergie
Steuervorteile und Förderung von Solaranlagen
Stetig steigende Strompreise sorgen dafür, dass immer mehr Privathaushalte ihre Dächer mit Solaranlagen ausstatten lassen. Unabhängigkeit von den großen Energiekonzernen, Umweltschutz und auch steuerliche Vorteile bieten viele Gründe zur Solarenergie zu wechseln.
Die stetig fallenden Preise von Solaranlagen in den letzten Jahren verhalf ihnen zu einer steigenden Popularität und kurbelte somit den Umweltschutz erheblich an. Die Solarenergie zählt bekanntlich zu den sauberen und regenerativen Energien. Sie ist im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas unbegrenzt verfügbar und als Ressource unerschöpflich. Auch verringert sie den Ausstoß an Kohlenstoffdioxid. Da bei der Nutzung von Solarenergie im Gegensatz zu Strom oder Gas keine Stoffe verbrannt werden, wird eine große Menge an Emissionen durch diese Technik eingespart. Eine thermische Solaranlage spart bei der Herstellung von Warmwasser mit einem Vakuumröhren-Kollektor gegenüber einer Stromheizung 360 Gramm Kohlenstoffdioxid. Auch das Argument, bei der Produktion von Solaranlagen werde mehr Energie verwendet als sie in ihrer Lebensdauer produzieren können, hat sich eindeutig als falsch erwiesen hat. Die Europäische Photovoltaik Energie Plattform fand heraus, dass eine Solaranlage bei einer Lebensdauer von 30 Jahren abhängig von Standort und Technologie 10 bis 30 Mal mehr Energie erzeugt, als für ihre Produktion verwendet wurde.

Zinsgünstige Finanzierung von Solaranlagen

Die Anschaffungskosten von Solardachanlagen belaufen sich je nach Größe und Modell für Hausbesitzer auf etwa 10.000 bis 15.000 Euro. Eine solche Summe macht eine genaue Überlegung über die Finanzierung wichtig. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Anschaffungskosten bis zu 100% über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsverbilligte Darlehen finanziert werden können. Darüber hinaus bieten Bänke wie die Umweltbank, die Deutsche Kreditbank und die GLS Bank eigene Solarkredite. Auch können die hohen Anschaffungskosten nach der üblichen Nutzungsdauer der Anlage von 20 Jahren meist komplett abgeschrieben werden. Interessant ist auch, dass einige Stadtwerke Zuschüsse zu dem Kauf von Solaranlagen gewähren.

Steuerliche Vorteile für Solaranlagenbetreiber


Doch nicht nur für das Klima lohnt sich eine Solaranlage, auch steuerlich gibt es für Hausbesitzer viele Vorteile. Die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Photovoltaik-Einspeisevergütung ermöglicht einen Gewinn von Photovoltaik-Erträgen durch staatliche Förderung. Das EEG verpflichtet seit April 2000 Netzbetreiber dazu, einen bestimmten Teil ihres Stroms durch erneuerbare Energiequellen zu erzeugen. Da auch private Photovoltaikdachanlagen mehr Energie produzieren als ein Privathaushalt benötigt, wird eine Einspeisung des überflüssigen Stroms in das öffentliche Stromnetz und daraus entstehende Vergütungen möglich. So kommt es durch die aktuelle Förderung 2012 zu einer Einspeisevergütung von 24,43 Cent pro kWp bei einer Anlagenleistung bis zu 30 kWp.

Gewerbesteuerpflicht durch das Finanzamt

Durch jene Einspeisevergütung gelten private Anlagenbetreiber steuerlich als Kleinunternehmer. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Meist müssen sich private Anlagenbetreiber nicht als Gewerbe anmelden, jedoch die unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Jedoch besteht eine Gewerbesteuerpflicht erst, wenn die Solaranlage mehr als 24.500 Euro im Jahr an Freibeträgen erreicht. Wird weniger als 17.500 Euro jährlich erreicht – was bei den meisten privaten Dachanlagen der Fall ist – können sich Anlagenbetreiber von einer Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Immer mehr Solarstrom

Im Frühjahr 2012 wurden durch das sommerliche Wetter und den Ausbau der alternativen Energien in Deutschland weltweit Höchstwerte bei der Produktion von Solarenergie erreicht. Solaranlagen lieferten laut des Internationalen Wirtschaftforums Regenerative Energien (IWR) in Münster mehr als 20.000 Megawatt, was einer Leistung von 15 bis 20 Atomkraftwerken entspricht. Diese Werte führten auch dazu, dass eine geplante Kürzung von 30 % der Solarförderung bis auf weiteres angehalten und wohl zukünftig nur abgeschwächt durchgeführt wird. Dadurch sollen alle erwähnten steuerlichen Vorteile trotz weiter sinkender Einspeisevergütung laut Bundessteuerberatungskammer in Berlin auch zukünftig gewährt werden.
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