Wird ein Versicherter durch einschlägige Erlebnisse krank und dadurch nicht fähig seinen Beruf weiterhin auszuüben, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) optimal gegen die Gefahren des finanziellen Absturzes helfen.
(PM) Rostock, 16.03.2012 - Leidet ein Verbraucher an psychischen oder physischen Krankheiten, kann die Krankenversicherung nicht langfristig Leistungen aufbringen. Früher oder Später wird das Krankengeld bzw. Krankentagegeld unterbrochen und der Betroffene erhält keine weiteren Leistungen durch die Krankenkasse mehr.
Doch mit einer Berunfsunfähigkeitsversicherung (BU) erhalten Versicherte weiterhin Geldleistungen, sodass laufende Zahlungen für Miete, Nahrung oder Kreditzahlungen erbracht werden können. Für die Feststellung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest nötig. Eine Checkliste zur BU und, was besonders zu beachten ist, zeigt das Verbraucherportal 1A.NET unter
www.1a.net/berufsunfaehigkeitsversicherung.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung sind individuell. Sie werden nach Leistungsumfang, Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Risikofaktor ermittelt. Der Risikofaktor ist beispielsweise abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, wie dem Beruf. Da ein Schornsteinfeger einer gröŸeren Belastung und Gefahr ausgesetzt ist, als ein Apotheker oder Verkäufer, wird er in einer höheren Risikogruppe eingestuft. Sein Beitrag ist deshalb dementsprechend höher. Verändert der Schornsteinfeger jedoch seinen Beruf und damit das berufliche Risiko, so kann er dies seinem Versicherer melden und gegebenenfalls sogar in eine niedrigere Risikogruppe herabgestuft werden.
Hält der Versicherer eine Vorerkrankung für risikovoll, kann er Zuschläge verlangen. Hier kann jedoch oft verhandelt werden, sodass durch einen ärztlichen Nachweis der vollständigen Genesung von den Zuschlägen abgesehen werden kann. Viele Versicherer zeigen sich dabei kulant gegenüber den Kunden.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei €œStiftung Warentest€
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