(PM) Rostock, 29.02.2012 - Mit der Unfallversicherung kann zwar kein Unfall verhindert werden, aber sie kann helfen und für entstandene Schäden aufkommen. Das Verbraucherportal 1A.NET bietet unter
www.1a.net/unfallversicherung hilfreiche Informationen zur gesetzlichen und privaten Unfallversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer sind verpflichtet von ihrem Einkommen Sozialleistungen, wie die zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Dazu gehört ebenso die Unfallversicherung, deren Beitragssatz derzeit 1,6 Prozent beträgt und den der Arbeitgeber eigenständig übernehmen muss. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitnehmer rund um den Arbeitsplatz und auf den Wegen dahin bzw. zurück geschützt. Sie kommt für Kosten und Schäden im Berufsleben auf und gewährt Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Vergleich und Test der privaten Unfallversicherung
Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geschehen die meisten Unfälle im Haushalt, aber gerade gegen diese wirkt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Für den Schutz solcher Malheure ist die private Unfallversicherung sinnvoll. Durch die zahlreichen und unterschiedlichen Tarife ist es schwer einen œberblick zu erhalten. Besonders hier ist ein Vergleich der Angebote ratsam. Am besten geht dies anhand eines online Rechners oder durch die Testergebnisse verschiedener Ratingagenturen.
€œMap-Report€ oder €œFinanztest€ führen in konstanten Abständen Tests durch und ermitteln somit die beste Unfallversicherung. Oft gehen sie dabei wichtigen wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien zugrunde, doch die Testergebnisse sind meistens kostenpflichtig. Ein online Vergleich ist kostenlos, bequem von zu Hause durchführbar und vergleicht die individuell günstigsten Tarife der privaten Unfallversicherung.
Leistungen und Tarife der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung kann im Schadenfall als festgelegte Summe oder als monatliche Rente in Form von Genesungsgeld oder Krankenhaustagegeld ausgezahlt werden. Weiterhin tritt sie je nach Tarif bei Rehabilitationsbehandlungen, Erstversorgungen und der häuslichen Krankenpflege ein. Oft werden Tarife mit Beitragsrückgewehr angeboten, aber diesen sollte besondere Beachtung geschenkt werden, da sie in den meisten Fällen eine Mindestvertragslaufzeit oder Mehrleistungen voraussetzen.