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Pressemitteilung

Arbeitslosenversicherung: Informationen zu Beitrag und Leistungen 2012

Die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist es die Existenz Versicherter zu schützen, die vorrübergehend ihrem Beruf nicht nachgehen können. Daher ist es besonders wichtig Mitglied der Arbeitslosenversicherung zu sein.
(PM) Rostock, 22.03.2012 - Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den vorgeschriebenen Sozialversicherungen, wie die Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Alle Arbeitnehmer sind in ihr versicherungspflichtig und müssen monatliche Beiträge leisten. Geringfügig Beschäftigte, Soldaten, Beamte und Freiberufler, sowie Selbständige sind versicherungsfrei. Sie können sich jedoch freiwillig versichern, um die Risiken einer plötzlichen Arbeitslosigkeit abzudecken.

Voraussetzungen der Arbeitslosenversicherung

Durch die vielen gesetzlichen Gegebenheiten ist es besonders lohnenswert sich vor der Existenzgründung zu versichern. Hier müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden, die unter www.1a.net/arbeitslosenversicherung umfangreich erläutert werden. Dazu zählen beispielsweise folgende:

- Mindesteinzahlung in die Arbeitslosenversicherung vor Selbständigkeit
- Antragstellung innerhalb des ersten Monats der Existenzgründung
- Nachweis der Tätigkeit (auŸer Existenzgründer)

Studenten und Auszubildende, die sich sofort nach ihrer Ausbildung selbständig machen, erfüllen die Voraussetzungen beispielsweise nicht, da sie nicht mindestens zwei Jahre vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Werden die Voraussetzungen jedoch erfüllt, kann der Antrag bei der Arbeitsagentur des jeweiligen Wohnortes abgegeben werden. Die Tätigkeit kann durch einen Gewerbeschein, einen Arbeitsvertrag oder einen Beleg von der Pflegekasse nachgewiesen werden. Da Existenzgründer ohnehin einen Antrag auf Existenzgründung stellen, müssen sie diesen Nachweis nicht leisten.

Beiträge und Leistungen zur Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung verlangt 2012 einen Beitragssatz von 3 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird anteilig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für Ostdeutschland von 57.600 Euro und in Westdeutschland von 67.200 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht zur Berechnung herangezogen. Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen vor allem:

- Arbeitslosengeld
- Vermittlung neuer Tätigkeiten
- œbernahme von Bewerbungskosten
- Berufsausbildungsbeihilfe
- und weitere Zuschüsse
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