(PM) Rostock, 22.02.2012 - Bei steigenden Beiträgen werden die Verbraucher verärgert, umso besser, wenn sich beim selben Versicherungsanbieter günstigere Tarife zu den selben Konditionen finden lassen. Doch häufig wollen die Versicherer ihre Kunden nicht so einfach wechseln lassen. 1A.Net hilft unter
www.1a.net/private-krankenversicherung/tarifwechsel mit nützlichen Informationen und Ratschlägen.
Während die eigenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen, bietet der eigene Versicherer günstigere Tarife an, um neue Kunden anzuwerben. Laut deutschem Recht müsste der Versicherer bei Beitragserhöhungen seine Versicherten über Wechselmöglichkeiten informieren und über 60-Jährigen sogar konkrete Wechselmöglichkeiten unterbreiten. Doch dies geschieht nur in den seltensten Fällen, da die Versicherungsunternehmen durch Tarifwechsler erhebliche GeldeinbuŸen vernehmen müssen. Darüber hinaus besagt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass jeder Versicherte dazu berechtigt ist, so oft er möchte seinen Tarif zu wechseln. Dennoch sträuben sich viele Versicherer dies den Verbrauchern zu ermöglichen.
Tarifwechsel 2012 in PKV auch von €œFinanztest€ analysiert
Die Verbraucherschutzorganisation €œFinanztest€ hat auch 2012 den Versicherungsmarkt analysiert und ein besonderes Augenmerk auf den Tarifwechsel in der PKV gelegt. Das Ergebnis ist, dass lediglich 13 Prozent der Teilnehmer einen störungsfreien Wechsel vom einen zum anderen Tarif vollziehen könnten. Die anderen wurden mit Fehlinformationen und Vorenthaltungen abgefertigt. Verbraucher sollten in diesem Fall auf das PKV-Tarifwechsel-Recht gemäŸ § 204 VVG verweisen.
Neue Gesundheitsprüfung nicht immer nötig
Ein weiterer Vorteil für Verbraucher ist, dass Altersrückstellungen und Rechte betreffend des Gesundheitszustandes in den neuen Tarif übertragen werden können. AuŸerdem sollte Floskeln, wie €œNur unter der Bedingung einer erneuten Gesundheitsprüfung€ weniger Beachtung geschenkt werden, da diese vermeidlich ist. Eine Gesundheitsprüfung wird nur dann relevant, wenn Mehrleistungen in Anspruch genommen werden. Aber auch diese sind nicht zwingend im neuen Vertrag in Kauf zu nehmen, was die Versicherer gerne verschweigen. Versicherte sollten sich ständig informieren, ob es günstigere Tarife für sie gibt und dann sofort einen schriftlichen Antrag direkt an die Zentrale des Versicherers stellen. Stellt sich der Versicherer quer können Privatversicherte externe Hilfe heranziehen, um den Wechsel bei der Versicherung durchzusetzen.