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Fachartikel, 07.11.2007
Berufsunfähigkeit
Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Laut einer Studie der unabhängigen Beratungsgesellschaft Plansecur aus dem Jahr 2005 stellt die mangelnde Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die häufigste Versorgungslücke dar. Demnach sind 87 Prozent der deutschen Bundesbürger gegen Berufsunfähigkeit nicht ausreichend versichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung scheint deshalb ratsam. Doch macht sie wirklich immer Sinn und wenn, worauf gilt es zu achten?
Als berufsunfähig gelten Personen, die infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder Kräfteverfalls ärztlich nachgewiesen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten außer Stande sind, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. So oder ähnlich lautet die Definition vieler Versicherungsunternehmen. Darunter fallen unter anderem auch Hausfrauen und Studenten. Klar vom Tatbestand der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden ist dabei die Arbeitsunfähigkeit, welche sich auf einen vorübergehenden Zustand beschränkt, ebenso wie die Erwerbsunfähigkeit, die eine berufsbezogene regelmäßige Einkommenserzielung unmöglich macht.

Da sich das Risiko berufsunfähig zu werden niemals ausschließen lässt und das Eintreten einer Berufsunfähigkeit die Existenz gefährden kann, bleibt die Frage: wie dagegen schützen? Soll man sich für diesen Fall versichern oder besser selbst Vorsorge treffen? Eines in jedem Fall ist sicher: auf Vater Staat ist immer weniger Verlass, und kommt es zur Berufsunfähigkeit, wird dessen finanzielle Hilfe zum Schließen der entstehenden Versorgungslücke im Regelfall nicht reichen. Den Wegfall des Verdienstes kann sich heutzutage kaum mehr jemand leisten – vom finanziellen Mehraufwand für gesundheitliche Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen ganz zu schweigen (z.B. bei Behinderung).

Von dem Gedankenspiel, selbst vorzusorgen, indem monatlich selbst Geld auf die Seite gelegt wird, kann man abgeraten. Tritt nämlich die Berufsunfähigkeit schon nach wenigen Jahren ein, dann sind die Anspardauer und folglich auch der Deckungsstock in aller Regel zu gering, um die Nachhaltigkeit eines regelmäßigen monatlichen Ersatzeinkommens zu gewährleisten. Dem gegenüber steht das Misstrauen und die Angst, dass die Versicherer, wenn es darauf ankommt, im Regelfalle ohnehin nicht zahlen. Trotz einer Reihe „schwarzer Schafe“ ist jedoch so nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass ein Versicherer stets zu zahlen hat, wenn die Bedingungen die Leistung klarstellen. Entscheidend ist das Kleingedruckte, das viele der Versicherten vor einem Abschluss übersehen oder bei Vergleichen zwischen Anbietern in vielen Fällen nicht berücksichtigen. So werden teilweise vom gleichen Versicherungskonzern bei gleichem Berufsbild, identischer Laufzeit und Rentenhöhe zwei völlig verschiedene Prämien ausgewiesen. Spätestens hier ist Vorsicht angeraten! Die Teufel steckt in aller Regel im Detail, auf das Verbraucher oft nicht achten. Sie schauen meist nur auf die Prämie. Ein schwerer Fehler, der unter Umständen zur Leistungsfreiheit der Assekuranz führt! Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung und der Absicherungsvariante sollten Interessenten deshalb vor allem folgende Punkte beachten.

1.) Abstrakte Verweisung – ja oder nein?

Ein Versicherer, der nicht von einer abstrakten Verweisung absieht, könnte den Versicherungsnehmer im Schadensfall dazu zwingen, einen völlig anderen, nicht mit der fachlichen Qualifikation übereinstimmenden Beruf anzunehmen, um so die Zahlung abzuwenden.

2.) Rückwirkende Zahlung – ja oder nein?

Wird nach dem Eintritt der Beschwerde(n) ärztlich festgestellt, dass es sich um eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers handelt, sollte der Anbieter rückwirkend leisten, um die Kosten von Anfang an zu decken. Dies kann bis zu drei Jahre in die Vergangenheit sein.

3.) Arztanordnungsklausel – ja oder nein?

Wenn Sie nicht wollen, dass Ärzte des Versicherers über ihre Rente entscheiden, sondern lieber die Freiheit haben möchten, einen Arzt Ihres eigenen Vertrauens zu wählen, sollte im Versicherungsvertrag die freie Arztwahl festgeschrieben sein.

4.) Nachversicherungsgarantie – ja oder nein?

Ändern sich ihre Lebensumstände, zum Beispiel durch Heirat, Kinder oder auch ein höheres Einkommen, ein Erbe und oder hinzukommende Belastungen (bspw. Immobilienkauf), kann die die Höhe der im Schadensfall vereinbarten BU-Rente nicht ausreichen und bedarf der Anpassung. Haben Sie in ihrem Vertrag eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann eine Erhöhung der BU Rente ohne erneute Gesundheitsüberprüfung erfolgen.

5.) Verkürztes Rücktrittsrecht – ja oder nein?

Haben Sie als Versicherungsnehmer bei Antragsstellung in den Gesundheitsfragen unwissentlich eine falsche Angabe gemacht, sollte der Versicherer maximal fünf Jahre zurücktreten dürfen.

6.) Überschüsse – ja oder nein?

Um einen dauerhaft stabilen Beitragsverlauf zu haben, sind unter anderem die Überschüsse der Gesellschaft maßgeblich. Achten Sie auf Bewertungen und die Nettoverzinsung vergangener Jahre.

7.) Wiedereingliederungshilfe – ja oder nein?

Für den Fall, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintritt und der Tatbestand der Berufsunfähigkeit erlischt, sollte eine Wiedereingliederungshilfe vereinbart werden, die den Neueinstieg Arbeitsleben erleichtert.

Fazit

Um für eine eventuelle Berufsunfähigkeit 100%ig sicherzugehen, dass der vermeintliche Versicherungsschutz auf wirklich greift, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen Ihr Berater die genannten Punkte in den Versicherungsbedingungen aufzeigt und Ihre Wünsche klar, ausführlich und wahrheitsgetreu in einer Beratungsdokumentation schriftlich fixiert. Auch sollten Sie darauf achten, dass der Vermittler unabhängig ist und vorgelegte Angebote mit denen anderer Gesellschaften vergleichen. Der Aufwand lohnt sich – denn letztlich zählt nur eines: Sicherheit für Ihre Zukunft!

ZUM AUTOR
Über Felix Hempel
Hermpel & Partner
Felix Hempel ist Finanzfachwirt (FH) und Experte für Immobilien, Beteiligungen, Finanzierungen, alternative Kapitalanlagen und Versicherungen in den Bereichen Haftpflichtversicherung, Hausrat, Rechtsschutz, Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung, Riesterrente etc.
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