(PM) Leipzig, 15.03.2011 - In Ergänzung zur Schulmedizin wird seit einigen Jahren erfolgreich zu alternativen Heilmethoden gegriffen, um diverse Leiden zu lindern. Dennoch werden die Kosten für homöopathische und andere alternative Behandlungen nach wie vor nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für alternativmedizinische Verfahren.
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für alternative Behandlungen in der Regel selbst übernehmen oder sind darauf angewiesen, dass eine private Zusatzversicherung (
www.private-krankenversicherung.de/zusatzversicherung/ ) Homöopathie und andere Methoden abdeckt. Unter Homöopathie wird eine Heilmethode verstanden, die darauf abzielt, dass sich der Körper selbst heilt. Ob es sich um ein Rückenleiden, Kopfschmerzen oder auch seelische Schmerzen und Kummer handelt, viele dieser Beschwerden lassen sich mit Homöopathie behandeln. Homöopathische Methoden bieten sich beispielsweise für Kinder oder für schwangere Frauen an.
Inzwischen betrachtet jeder zehnte Deutsche solche Heilpraktiken als Alternative beziehungsweise Ergänzung zur herkömmlichen Schulmedizin. Bislang übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die entsprechenden Behandlungskosten nicht. Für gesetzlich Versicherte kann sich eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, also zum Beispiel auch Akupunktur oder Aromatherapien, daher lohnen. Privatversicherte haben die Möglichkeit, bei Bedarf zu einem Tarif zu wechseln, der alternative Behandlungen wie Homöopathie einschließt.
Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/private-zusatzversicherung-fur-heilpraktiker-und-homoeopathie/338142.html