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Pressemitteilung

Vertragsrecht / Geschäftsführer - Irrtum über Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführervertrages

(PM) , 10.09.2008 - Das OLG Düsseldorf hat in einer jüngeren Entscheidung entschieden, dass dann, wenn die Parteien beim Abschluss eines Anstellungsvertrages über die Geschäftsführung einer GmbH irrtümlich von einer Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausgehen, dieser beiderseitige Irrtum nach seiner Aufdeckung als Störung der Grundlage des Vertrages zu qualifizieren ist. Aus der Anpassung des Anstellungsvertrages folgt, dass der Geschäftsführer als nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von der GmbH Herausgabe der vom Rentenversicherungsträger an sie erstatteten Arbeitgeberbeiträge verlangen kann, um so die eingetretene Versorgungslücke wieder schließen zu können.
(Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, I-17-U-103/07, Urteil vom 15.02.2008)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.warm-wirtschaftsrecht.de; www.paderborn-arbeitsrecht.de
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