Die verschiedenen Geltungsbereiche von Auslandskrankenversicherungen
(PM) Leipzig, 04.08.2009 - Ob eine längere Urlaubsreise, ein Kletterabenteuer in Griechenland oder ein geschäftlicher Auslandsaufenthalt: Verbraucher kennen oft nicht das komplette Leistungsspektrum ihrer Auslandskrankenversicherung. Dabei gibt es einige einfache Regeln, die sicher durch den Versicherungsdschungel führen. Das Internetportal www.private-krankenversicherung.de stellt diese vor.
Gesetzlich Krankenversicherte, die in EU-Länder reisen, können die dortigen Versorgungseinrichtungen in der Regel in Anspruch nehmen, da diese Länder über ein Versicherungsabkommen verfügen. Doch Vorsicht ist trotzdem geboten, denn nicht alle von der hiesigen Versicherung übernommenen Leistungen werden vor Ort erstattet. Die medizinische Grundversorgung ist jedoch dank der europäischen Krankenversicherungskarte auf jeden Fall garantiert. Beim Abenteuerurlaub, wie der Kletterwoche in Griechenland, sollte auf jeden Fall die richtige Police gewählt werden, sonst kann es bei Unfällen schnell teuer werden.
Privat Krankenversicherte brauchen sich dagegen von vornherein weniger zu sorgen. Denn während der ersten sechs Monate eines Aufenthaltes im europäischen Ausland genießen sie Versicherungsschutz. Bei Reisen ins nicht europäische Ausland reduziert sich der Schutz auf drei Monate. Um sicher zu gehen, sollten Verbraucher vor längeren Auslandsaufenthalten oder eventuellen Risikoreisen ihre Krankenversicherung informieren.
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news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/work-and-travel-oder-geschaeftsreise-auslandskrankenversicherung-gilt-nicht-nur-im-urlaub/33777.html