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Pressemitteilung

EuroConvent AG: Trotz Erbschaftsteuerreform profitieren von denkmalgeschützten Gebäuden

Nürnberg, im September 2009: Trotz der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform bleiben denkmalgeschützte Gebäude eine hochinteressante Anlageoption – nicht zuletzt für Familien.
(PM) Nürnberg, 21.09.2009 - Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform hat die Möglichkeiten für steueroptimierende Investitionsmodelle in erheblicher Weise eingeschränkt. So werden Wohn- und Gewerbegebäude im Erbfall nicht länger zum Einheitswert, sondern zum realen Marktwert besteuert und damit anderen Vermögenswerten wie Aktien rechtlich gleichgestellt. Der generelle steuerrechtliche Sonderstatus, den Immobilien in der Vergangenheit vor dem Finanzamt genossen, wurde damit vom Gesetzgeber weitgehend aufgehoben.

Eine der wenigen Ausnahmen in der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung stellen auch nach Inkrafttreten der reformierten Erbschaftsteuer denkmalgeschützte Immobilien dar. Die Nürnberger Bauträgergesellschaft EuroConvent AG ist in diesem zentralen Teilsektor der Immobilienbranche bereits seit 1999 aktiv und hat attraktive Baudenkmäler in Städten wie Leipzig oder Berlin von Grund auf saniert und an Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt. Die von der EuroConvent AG modernisierten Wohngebäude und -anlagen bieten Privatpersonen erstklassige Aussichten auf hohe Steuerersparnisse, die sowohl den Erwerb, die laufende Instandhaltung als auch die Übertragung im Erbfall betreffen. Wie das Team der EuroConvent AG ihren Kunden im Rahmen intensiver Beratungsgespräche erläutert, können nach der Vollsanierung einer als Baudenkmal anerkannten Immobilie bei Eigennutzung über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 9 Prozent der entstandenen Kosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Fiskus beteiligt sich somit im Ergebnis zu 90 Prozent am Sanierungsaufwand. Wie die EuroConvent AG hervorhebt, können die gerade bei historischer Bausubstanz oftmals intensiven Erhaltungsaktivitäten in gleicher Weise steuerlich abgesetzt werden. Die zur Erhaltung des Denkmals erforderlichen Baukosten können bei Vermietung über einen Zeitraum von 8 Jahren mit jährlich 9 Prozent und in den folgenden 4 Jahren mit jährlich 7 Prozent als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Auch bei der Übertragung von denkmalgeschütztem Wohneigentum auf nachfolgende Generationen sind die Vorzüge von Baudenkmälern gegenüber Neubauten nach Einschätzung der EuroConvent AG eindeutig: So können die neuen Haus- oder Wohnungseigentümer bei Erbantritt (oder Schenkung) der EuroConvent AG zufolge von erheblichen steuerrechtlichen Privilegien profitieren, da Baudenkmäler trotz Erbschaftsteuernovelle grundsätzlich zu 85 Prozent steuerfrei transferiert werden können. Liegen bestimmte rechtliche Voraussetzungen vor oder befindet sich das Objekt bereits seit 20 Jahren oder länger in Familienbesitz, bleibt die geerbte Immobilie sogar zu 100 Prozent steuerfrei, wie die EuroConvent AG informiert. Angesichts dieser nach wie vor begünstigten steuerrechtlichen Bewertung dürfen denkmalgeschützte Immobilien, wie die EuroConvent AG sie vermittelt, aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahrzehnten als eine überaus profitable Anlageoption insbesondere für Familien gelten.
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Herr Sven Langbein
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Die EuroConvent AG wurde 1999 von Geschäftsführern namhafter Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche gegründet. Im Schwerpunkt betätigt sich die EuroConvent AG als Spezialunternehmen im ...
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