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Pressemitteilung

EC Euroconvent GmbH: Profitiereren mit der Erbschaftsteuerreform und damit von denkmalgeschützten Immobilien

(PM) Nürnberg, 09.09.2010 - Aufgrund der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform bleiben denkmalgeschützte Gebäude eine hochinteressante Anlageoption - nicht zuletzt für Familien. Der Grund: Baudenkmäler bleiben im Erbfall bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu 85 bis 100 Prozent steuerfrei so die Euroconvent GmbH. Die Euroconvent GmbH, erfolgreich in der Sanierung und Vermittlung denkmalgeschützter Bauten tätig, informiert zu diesem aktuellen Thema.

Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform hat die Möglichkeiten für steueroptimierende Investitionsmodelle in erheblicher Weise eingeschränkt. Nach Meinung der Euroconvent GmbH werden Wohn- und Gewerbegebäude im Erbfall nicht länger zum Einheitswert, sondern zum realen Marktwert besteuert und damit anderen Vermögenswerten wie Aktien rechtlich gleichgestellt. Der generelle steuerrechtliche Sonderstatus, den Immobilien in der Vergangenheit vor dem Finanzamt genossen, wurde damit vom Gesetzgeber weitgehend aufgehoben so die Experten der Euroconvent GmbH.

Eine der wenigen Ausnahmen in der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung stellen auch nach Inkrafttreten der reformierten Erbschaftsteuer denkmalgeschützte Immobilien dar. Die Nürnberger Bauträgergesellschaft Euroconvent GmbH ist in diesem zentralen Teilsektor der Immobilienbranche bereits seit Jahren aktiv und hat attraktive Baudenkmäler in Städten wie Leipzig von Grund auf saniert und an Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt. Die von der Euroconvent GmbH modernisierten Wohngebäude und -anlagen bieten Privatpersonen erstklassige Aussichten auf hohe Steuerersparnisse, die sowohl den Erwerb, die laufende Instandhaltung als auch die Übertragung im Erbfall betreffen.

Wie das Team der Euroconvent GmbH seinen Kunden im Rahmen intensiver Beratungsgespräche erläutert, können nach der Vollsanierung einer als Baudenkmal anerkannten Immobilie bei Eigennutzung über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 9 Prozent der entstandenen Kosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Fiskus beteiligt sich somit im Ergebnis zu 90 Prozent am Sanierungsaufwand. Wie die Euroconvent GmbH hervorhebt, können die gerade bei historischer Bausubstanz oftmals intensiven Erhaltungsaktivitäten in gleicher Weise steuerlich abgesetzt werden. Die zur Erhaltung des Denkmals erforderlichen Baukosten können bei Vermietung über einen Zeitraum von 8 Jahren mit jährlich 9 Prozent und in den folgenden 4 Jahren mit jährlich 7 Prozent als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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