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Desinfektion von Abwasser auch ohne Chemikalien

Wenn Abwasser in Gewässer abgeleitet wird, die für die Trinkwassergewinnung oder Freizeitzwecke genutzt werden, kann eine zusätzliche Desinfektion notwendig sein. Hierfür gibt es auch Verfahren, bei denen auf Chemikalien verzichtet werden kann.
(PM) Crailsheim, 26.03.2013 - Abwasser kann Krankheitserreger enthalten, die bei der herkömmlichen biologischen Klärung nur etwa um den Faktor 10 bis 100 verringert werden können. Gerade bei Krankenhäusern, Altenheimen, Reha- und Kureinrichtungen aber auch bei Tierzuchtbetrieben und Laboren kommt es durch die Ausscheidungen von Mensch und Tier zu besonderen Keimbelastungen in den öffentlichen Entsorgungskanälen.

Biologische Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 100 Einwohnern können bei Bedarf einfach und vergleichsweise kostengünstig mit einer UV-Anlage nachgerüstet werden, die eine Abwasserdesinfektion ohne Chemikalien ermöglicht. Entsprechende ökologische Verfahren sind in den USA bereits seit den 1970er Jahren im Einsatz, in Deutschland werden sie noch vergleichsweise selten verbaut.

Dabei wird das fließende Abwasser nach der Nachklärung durch UV-Strahler behandelt, die in Rohrleitungen installiert werden oder nur wenige Zentimeter vom Abwassergerinne entfernt angebracht werden. Das Erbgut von Bakterien, Pilzen, Viren und anderer Mikroorganismen wird auf diese Weise so verändert, dass keine weitere Zellteilung erfolgt. Dabei ändern sich weder Geschmack oder Farbe noch Geruch des Wassers und es kann bedenkenlos getrunken werden.

Bei der Planung einer UV-Anlage sind die Anzahl der Strahler, Dauer und Intensität der UV-Bestrahlung, von der Abwasserqualität und den geforderten Ablaufwerten abhängig. Bei korrekter Anwendung können mehr als 99% der Mikroorganismen entfernt werden. Regelmäßige Reinigung und Austausch der UV-Lampen gewährleisten eine gleichbleibende Wirksamkeit.

Alternative Verfahren wie z.B. die Membranfiltration oder der Zusatz von Chlor oder Ozon sind deutlich kostenintensiver als die UV-Bestrahlung, denn damit gehen höhere Aufwände für Bau, Betrieb und Überwachung einher. Diese Verfahren kommen daher nur in sehr großen Anlagen und bei sehr hartnäckigen Keimbelastungen zum Einsatz. Die chemischen Verfahren bergen zudem das Risiko, die Gewässer zu schädigen, wenn sie nicht korrekt dosiert und die Reste nach der Anwendung nicht weitestgehend entfernt werden. Bei der UV-Bestrahlung sind hingegen keine Schädigungen der Gewässer bekannt.
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