(PM) , 01.03.2006 - Bonn/Berlin – Alle Jahre wieder wird das Thema der Beteiligung von Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen aus dem Debattenfundus hervorgekramt. Jetzt ist es wieder so weit, sogar mit allerhöchstem Segen: Nach Bundespräsident Horst Köhler hat sich auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für dieses Modell ausgesprochen. Zustimmung kommt aus allen politischen Richtungen, von SPD, CDU und FDP und selbst von einigen Gewerkschaftsfunktionären. „Das kann ich unterstützen“, teilte unter anderem Hubertus Schmoldt, Vorsitzender der IG Bergbau-Chemie-Energie (IG-BCE)
www.igbce.de mit. Bedenken äußerte Jürgen Peters von der IG Metall
www.igmetall.de, der davor warnte, dass Arbeitnehmer neben dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes zusätzlich das Kapitalrisiko des Unternehmens tragen müssten.
Dabei sei die Diskussion alles andere als neu, so die Zeitschrift Geldidee
www.geldidee.de: „ Die Frage der Mitarbeiterbeteiligung gehört zum Inventar des bundesdeutschen Debattenrepertoires. Schon Wirtschaftswunder-Kanzler Ludwig Erhard schob seiner berühmt gewordenen Formel ‚Wohlstand für alle’ zumeist ein ‚Eigentum für alle’ hinterher. Seither diskutiert das Land über Sinn und Unsinn des Investivlohns.“ Deutsche Arbeitnehmer halten nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft Beteiligungen im Wert von fast 13 Milliarden Euro. Doch der Hinweis auf die gesamte in Deutschland gezahlte Lohnsumme von 900 Milliarden Euro mache klar, dass die Mitarbeiter in vielen Firmen zwar am Kapital beteiligt würden. Ein systematischer Baustein der Arbeitsbezahlung beispielsweise als weitere Säule der Altersvorsorge sei der Investivlohn jedoch nicht.
Laut Geldidee zeigen Studien, dass Unternehmen, die Beteiligungsmodelle praktizieren, ihre Belegschaft schneller ausbauen und tendenziell ertragreicher sind. Die Mitarbeiter denken in der Regel unternehmerischer, sind fleißiger und behandeln den betriebseigenen Maschinenpark sorgfältiger. Aber während hier zu Lande nur fünf Prozent aller Arbeitnehmer am Unternehmen beteiligt sind, liegt die Quote in Großbritannien und Frankreich mit 24 beziehungsweise 43 Prozent deutlich höher. In den USA besitzen nach Schätzungen von Experten Arbeitnehmer Beteiligungen und Aktienoptionen im Gegenwert von mehr als einer Billion Dollar. Im Ausland werden Kapitalbeteiligungen jedoch steuerlich oft stärker begünstigt als in Deutschland, wie Michael Bursee, Experte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoppers (PwC)
www.pwc.com betont. In Deutschland sorge der „Taschengeldparagraf“ dafür, dass die Belegschaftspapiere nur bis zu 154 Euro steuerfrei sind. Kauft ein Arbeitnehmer von seinem Unternehmen also zum Beispiel Aktien der Gesellschaft für 200 Euro, die an der Börse 500 Euro gekostet hätten, dann muss er 146 Euro als geldwerten Vorteil versteuern.
Nach Ansicht von Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW)
www.bvmwonline.de, sorgt die Beteiligung der Arbeitnehmer für sozialen Ausgleich. In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Erfolg schreibt Ohoven, dass derjenige, der am Gewinn seines Unternehmens partizipiere, aus der Position des Arbeitnehmers in die des Mit-Unternehmers wechsele: „Gerade im Mittelstand wären betriebliche Lohnmodelle sinnvoll, die um das Element der Gewinnbeteiligung erweitert werden. Vorstellbar ist so zum Beispiel, dass eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer von diesen als Eigenkapital in das eigene Unternehmen investiert wird. Das würde insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben die zumeist knappe Eigenkapitalbasis stärken und dem Unternehmen helfen, wenn es eine finanzielle Durststrecke durchstehen muss.“ Der BVMW-Präsident weist zudem darauf hin, dass das häufig vorgebrachte Argument, Arbeitnehmer würden so ihr Arbeitsplatzrisiko mit einem Anlagerisiko kombinieren, ausgeräumt werden müsse. Dies dürfe aber prinzipiell kein Problem sein, da entsprechende Fondslösungen, die Ansprüche der Investoren ausreichend absichern, nicht teuer seien und auch schon in anderen Teilen der Wirtschaft praktiziert würden.