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Urteil: Nachbar muss Pflanzen hinter Sichtschutz kappen

Pflanzen wuchsen deutlich über einen Sichtschutz hinaus
(PM) Hasloh, 03.04.2013 - Pflanzen an der Grundstücksgrenze, die hinter einem Sichtschutz wachsen, müssen den Nachbarn nicht besonders interessieren, denn er bekommt von ihnen ja nichts mit. Sobald aber die Pflanzen zu groß werden und hinter dem Sichtschutz hervor lugen, kann der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen.

Im konkreten Fall handelte es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um mehrere Eiben und Thujen, die den blickdichten Zaun um mehr als 20 Zentimeter überragten. Auf diese Weise warfen sie Schatten auf das Nachbargrundstück und ließen auch ihre Nadeln auf das andere Grundstück fallen. Nach Einschaltung eines Sachverständigen und als Ergebnis einer weiteren Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Pflanzen beschnitten werden müssen.

(Amtsgericht München, Aktenzeichen 173 C 19258/09)

Weitere aktuelle Informationen finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de.
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