Urteil: Nachbar muss Pflanzen hinter Sichtschutz kappen
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WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)
(PM) Hasloh, 03.04.2013 - Pflanzen an der Grundstücksgrenze, die hinter einem Sichtschutz wachsen, müssen den Nachbarn nicht besonders interessieren, denn er bekommt von ihnen ja nichts mit. Sobald aber die Pflanzen zu groß werden und hinter dem Sichtschutz hervor lugen, kann der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen. Im konkreten Fall handelte es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um mehrere Eiben und Thujen, die den blickdichten Zaun um mehr als 20 Zentimeter überragten. Auf diese Weise warfen sie Schatten auf das Nachbargrundstück und ließen auch ihre Nadeln auf das andere Grundstück fallen. Nach Einschaltung eines Sachverständigen und als Ergebnis einer weiteren Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Pflanzen beschnitten werden müssen.(Amtsgericht München, Aktenzeichen 173 C 19258/09) Weitere aktuelle Informationen finden sich auf ANSPRECHPARTNER/KONTAKT
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