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Pressemitteilung

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

(PM) , 24.08.2008 - Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet.
von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht)
August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, laut El Pais auf die Ankündigung des spanischen Transportministeriums Untersuchungen gegen die Fluggesellschaft wegen unzulässiger Stornierungen von Flugbuchungen einzuleiten.
Michael O'Leary will mit den angekündigten Maßnahmen gegen nicht autorisierte Tickethändler und Reisebüros vorgehen. Diese bezeichnet der Vorsitzende von Ryanair als "Bastarde", die Ryanairs Urheberrechte verletzen würden.
Über die Hintergründe und rechtlichen Fragen des Vorfalls hatten wir bereits berichtet.
Das kompromisslose Vorgehen von Ryanair hat nicht nur Untersuchungen verschiedener spanischer Behörden und Ministerien ausgelöst. Sogar die Europäische Kommission hat Untersuchungen eingeleitet und Ryanair zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Zumindest das Vorgehen der spanischen Dirección General de Aviación Civil (Spanische Generaldirektion für Zivilluftfahrt, vergleichbar mit dem deutschen Bundesamt für Zivilluftfahrt) beeindruckt den Chef von Ryanair nicht: "Die Dirección General de Aviación Civil hat keine Befehlsgewalt über eine irische Fluggesellschaft". Die eingeleiteten Untersuchungen bezeichnete O'Leary als 'dumm'. Die deutlichen Worte des Ryanair-Chefs lassen vermuten, dass die Reaktionen auf die drastischen angekündigten Maßnahmen die irische Airline nicht so kalt lassen, wie behauptet.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät Verbraucher, Reisende und Flugpassagiere zu Rechtsfragen über das gesamte Rechtsgebiet des Reise-, Flug- und Luftverkehrsrechts. Unter der Webseite der Kanzlei finden sich aktuelle Berichte und Informationen zu Themen wie: Fluggastrechte in Europa, Koffer weg- was kann ich tun?, Wie mache ich meine Ansprüche gegen Reiseveranstalter optimal geltend?, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugannullierung und die rechtlichen Folgen. Die Adresse lautet www.ra-janbartholl.de. Rechtsanwalt Jan Bartholl betreut Mandanten über juristische Details hinaus, erörtert mit jedem Kunden gemeinsam die Möglichkeiten im konkreten Einzelfall und prüft die weitere Vorgehensweise. Die Arbeit der Kanzlei Bartholl in Münster basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.
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