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Staatslotterien beklagen Umsatzeinbrüche: Die Doppelmoral des Glücksspielmonopols

(PM) , 16.06.2008 - Hamburg/Düsseldorf - Im Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD) www.ftd.de. drückte Günther Schneider, Chef der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) www.nkl.de, kräftig auf die Tränendrüse. Kein Losverkauf sei mehr über Telefon oder Internet möglich. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 sei mehr als ein Viertel aller Umsätze und Gewinne weggebrochen. Schneiders Unternehmen gehört zehn Bundesländern. Die Verluste der NKL führen auch dazu, dass die Lottosteuer geringer ausfällt und weniger Geld in die Kassen der Länder gespült wird.

„Ich halte die Argumentation von Herrn Schneider und auch den großen Fernsehlotterien für ziemlich verlogen und scheinheilig. Um sich das äußerst lukrative Lotto- und Totomonopol zu erhalten, nehmen die Bundesländer in Kauf, dass Lotterien keine Lose mehr via Internet, Fernsehen oder Telefon verkaufen dürfen. Die Monopolisten hätten sich natürlich viel lieber gewünscht, dass sie weiterhin die alleinigen Platzhirsche bleiben und aggressiv für ihre Produkte werben dürfen“, kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG www.top-wetten-ag.de, der vor allem auf dem osteuropäischen Markt agiert.

Wer sich private Konkurrenz vom Leibe halten wolle und mit Macht dagegen arbeite, dass dort Tausende von Arbeitsplätzen entstehen, der habe kein Recht, sich über die eigene, immer noch komfortable Situation zu beklagen. Es sei nicht hinnehmbar, so Sürtenich, wenn der Staat einerseits massiv gegen Spielsucht vorgehen wolle, andererseits aber sehr zweifelhafte Werbemethoden toleriere. „Der bekannte Buchautor und Fernsehjournalist Günther Wallraff hat sich in der Sendung PHOENIX bereits im Juni 2007 sehr kritisch über die seiner Ansicht nach wenig zimperlichen Methoden der Süddeutschen Klassenlotterie SKL geäußert“, so Sürtenich. Wallraff hatte damals dem Staat eine Art Doppelmoral vorgeworfen, weil „er fast eine Milliarde im Jahr alleine über diese betrügerische SKL-Schiene verdient“. Wörtlich fügte der investigative Journalist hinzu: „95 Prozent der SKL-Lose werden über Drückermethoden an den Mann gebracht.“ Auch nach Erkenntnissen des Marketing-Experten Günter Greff www.greff.de verstoßen die staatlichen Anbieter massiv gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. „Rund 17.000 Telefonverkäufer verschaffen den staatlichen Lotteriegesellschaften durch nicht erlaubte Kaltanrufe erhebliche Steuereinnahmen“, moniert Greff.

Ein Ausweg aus der für alle Seiten – staatliche wie private – könne nur darin bestehen, das deutsche Glücksspielmonopol maßvoll zu liberalisieren, meint Sürtenich. „Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form ist völlig unbefriedigend. Es muss Platz sein für private und staatliche Anbieter. Allerdings spreche ich mich ganz entschieden gegen unerlaubte Kaltanrufe staatlicher Lotteriegesellschaften aus, die dem Staat erhebliche Steuereinnahmen zuführen. Dies muss total abgestellt werden. Als privates Unternehmen distanzieren wir uns eindeutig von unseriösen Telefonverkäufern, welche die Bürgerinnen und Bürger belästigen.“

Sürtenichs Mitleid mit Günther Schneider und anderen Vertretern seiner Branche hält sich in Grenzen: „Die Politik hat den Glücksspielstaatsvertrag ja selbst entworfen. Und die staatlichen Lotterien gehören den Ländern. Wenn sie jetzt aufgrund der Gesetzeslage weniger verdienen als früher, dürfen sie sich nicht beklagen. Schließlich haben die Eigner diese Situation durch ihre Werbebeschränkungen selbst geschaffen.“
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