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Schrottimmobilie oder geschlossener Immobilienfonds – Banken versuchen Fehler bei der Widerrufsbelehrung nachträglich auszumerzen!

(PM) , 01.09.2006 - Seit einiger Zeit wundern sich Anleger, die Ihre Schrottimmobilie oder Ihren kapitalschluckenden Immobilienfonds über einen Kredit namhafter Banken finanziert haben über Post. Oftmals telefonisch angekündigt soll eine unwesentliche Formalie für die Akte oder die Buchhaltung nachgeholt werden. Zumeist weiß der Sachbearbeiter angeblich selbst nicht so genau, was es damit auf sich hat. Was dem Anleger dort als Textmarker bekleckstes Formular untergejubelt werden soll ist nichts anderes, als die damals versäumte Belehrung über die Möglichkeit die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen zu können. Es mag sein, das die Rechnung für die Banken in der Masse aufgeht. Für den schlauen Anleger bietet sich hier jedoch die einmalige Chance seinen leidigen und überteuerten Kredit und ggf. sogar seine unliebsame Kapitalanlage loszuwerden. Das Formular ist der hieb- und stichfeste Beweis, dass keine Widerrufsbelehrung erfolgte und somit auch heute noch widerrufen werden kann. Was kann der Anleger tun? In jedem Fall verbietet es sich, das von der Bank geforderte Papier zu unterschreiben. Es wird empfohlen die Gelegenheit zu nutzen und einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Diese kann dem Anleger schnell und kostengünstig seine rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
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