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Online-Wettverbot: Grenzen werden mit einem Mausklick überwunden - EU-Kommissar McCreevy kritisiert deutschen Lotterie-Staatsvertrag

(PM) , 24.10.2006 - Von Andreas Schultheis Frankfurt/Bad Pyrmont, www.ne-na.de - Wer in Deutschland ein Geschäft eröffnet, der sollte sich vergewissern, dass seine Geschäftsidee rechtlich und moralisch nicht zu beanstanden ist. Und obendrein wäre es sinnvoll, dem Staat dabei nicht in Quere zu kommen, denn der fürchtet nichts mehr als private Konkurrenz, die ihm Einnahmen streitig macht. Dieser Eindruck entsteht beim Blick auf die Glücksspiellandschaft in der Bundesrepublik. Während der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) www.bitkom.de beispielsweise das Wachstum des Geschäfts mit Internet-Wetten begrüßt, droht den Wettanbietern mit dem neuen Lotterie-Staatsvertrag Unheil. Gestützt auf eine Studie des Marktforschungsinstituts Goldmedia www.goldmedia.de rechnet Bitkom in diesem Jahr mit einer Umsatzsteigerung von 55 Prozent bei Online-Wetten. „Der noch junge Markt wächst auf 1,7 Milliarden Euro“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Im deutschsprachigen Raum gibt es nach Angaben des Gaming-Experten und Unternehmensberaters Jens Leinert www.leinert.com 83 Internetseiten nur mit Sportwettenangeboten. Bei einem Medienworkshop von DowJones Newswires www.djnewswires.de in Frankfurt bezifferte er das weltweite Wachstumspotenzial von Online-Wetten auf 20 bis 25 Prozent jährlich. Dem wollen die Bundesländer nun einen Riegel vorschieben und private Unternehmen so weit wie möglich von dem lukrativen Markt fernhalten. Das staatliche Glücksspielmonopol soll trotz Alternativvorschlägen von TV-Sendern und Sportverbänden festgeschrieben werden. Der Entwurf für den neuen Lotteriestaatsvertrag untersagt privaten Firmen, Glücksspiele im Internet oder Sportwetten per SMS anzubieten. „Damit wird ein verstaubtes Monopol aus der Vorkriegszeit zementiert“, kritisiert Rohleder. „Wir sollten uns davon verabschieden und dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Zur Bekämpfung der Spielsucht sei nach Angaben des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ein „striktes Internetverbot" für Vertrieb und Werbung geplant, berichtet Spiegel Online www.spiegel.de. „Werbung über das Telefon ist gewerblichen Spielvermittlern künftig ebenfalls grundsätzlich untersagt“, so das Magazin weiter. Ausnahmen seien Toto-Lotto und die Internetangebote der staatlichen Spielbanken – eine Regelung, die der Verband der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler mit dem Kommentar „inkonsequentes Stückwerk" quittierte. „Um den Spielbanken überhaupt Internetangebote zu ermöglichen, haben Hessen und Niedersachsen erst zu Jahresbeginn ihre Spielbankgesetze geändert - mit dem Argument eines zeitgemäßen Spielangebotes“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost www.stratega-ost.de. „Gleichzeitig gehen die Länder auf die Barrikaden gegen die Angebote der privaten Anbieter, die ebenfalls über das Internet tätig sind.“ Die Geschäfte würden im Verbotsfall der Internetangebote im Ausland gemacht. In Deutschland bliebe kein Steuer-Euro. Denn die Grenzen im Internet seien mit einem Mausklick überschritten. „Es ist bedenklich, dass Deutschland sehenden Auges auf einen Rüffel aus Brüssel zusteuert“, so der Stratega-Ost-Chef vor dem Hintergrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland durch die EU-Kommission. Lottoverbands-Präsident Norman Faber beziffert die zu erwartenden Mindereinnahmen der Länder infolge des Staatsvertrages auf mindestens eine Milliarde Euro. Außerdem träfe es auch die Sportvereine und Verbände. Ihnen dürften demnach 600 bis 700 Millionen Euro jährlich fehlen. „Der Vertrag wurde nur so weit im Wortlaut geändert, dass private Unternehmen ver- und behindert werden können“, kommentiert das Sportwetten-Magazin www.sportwetten-magazin.de. Tatsächliche Regelungen „zur Suchtprävention sind bis auf das Verbot der Internetwerbung praktisch nicht vorhanden.“ Jetzt muss der Entwurf des Staatsvertrages bis Dezember erst einmal alle 16 Länderparlamente durchlaufen. Dass der Vertrag jemals in Kraft treten wird, bezweifeln Branchenkenner. „Nach Rechtsauffassung der Lobby der privaten Sportwettenbetreiber kann der Europäische Gerichtshof die in Bad Pyrmont angestrebte Verlängerung des staatlichen Sportwetten-Monopols um vier Jahre jederzeit zu Fall bringen“, berichtet die Frankfurter Rundschau www.fr-online.de. Im Interview mit dem Spiegel hat EU-Binnenmarktkommissar Charly McCreevy bereits den Entwurf des Lotterie-Staatsvertrages kritisiert. „Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen deshalb gegen EU-Recht“, berichtet Spiegel Online. Auch wenn strenge Regeln ausgearbeitet würden, müssten diese für staatliche wie private Anbieter gelten. „Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz, bestritt der EU-Kommissar.“
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