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Öffentliche Daseinsvorsorge als Deckmantel für Ausweitung der Staatstätigkeit – Reform der NRW-Gemeindeordnung stärkt Privatwirtschaft

(PM) , 28.03.2007 - Von Gunnar Sohn Bonn/Düsseldorf - Ein Kernpunkt der Reform der Gemeindeordnung in Nordrhein Westfalen (NRW) www.im.nrw.de/hom/62.htm sind Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts. Zu den wesentlichen Änderungen dieses Teils des Gesetzesentwurfs gehört, dass die wirtschaftliche Betätigung in Zukunft wieder an das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zwecks gebunden ist. Ebenfalls kommt es zu einer Verschärfung der Subsidiaritätsklausel in Paragraf 107 Absatz 1 GO NRW. Künftig reicht es für die Subsidiarität der kommunalwirtschaftlichen Betätigung aus, dass ein öffentlicher Zweck nicht genauso gut durch ein Privatunternehmen wirtschaftlich erfüllt werden kann. Bei gleicher Leistungsfähigkeit muss die Gemeinde hinter einem Privatunternehmen zurückstehen. „Viele Kommunen haben unter dem Deckmantel der öffentlichen Daseinsvorsorge ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten Jahren freien Lauf gelassen und eine Betätigung in Aufgabenfeldern der privaten Wirtschaft als willkommene Einkommensquelle entdeckt“, moniert der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers www.justus-online.de. Die Kreativität mancher Kommunen kenne kaum Grenzen. „Städtische Verkehrsbetriebe recyceln Autos und bieten für Dritte Kfz-Reparaturen an. Kommunale Gartenbaubetriebe übernehmen die Pflege privater Grünflächen. Stadtwerke halten Beteiligungen an Reisebüros. Die Kommunen sind mit erheblichen Wettbewerbsvorteilen ausgestattet, da sie faktisch nicht insolvent gehen können. Weder entspricht es der Wirtschaftsordnung noch dient es den Unternehmern, wenn mit Steuermitteln Betätigungen finanziert werden, die zu Wegfall von Arbeitsplätzen auf dem freien Markt führen“, kritisiert Mingers. Es sei daher zu begrüßen, die derzeitige Waffenungleichheit zwischen öffentlichen und privaten Marktteilnehmern zu bereinigen und der kommunalwirtschaftlichen Betätigung außerhalb der Kernbereiche und der Daseinsvorsorge enge Grenzen zu setzen.
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