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Kritik an Bundesfinanzminister Steinbrück zeigt erste Wirkung – BVMW: „Der dickste Klops ist jetzt vom Tisch“

(PM) , 04.09.2006 - Von Nicolaus Gläsner Bonn/Berlin – Die Einwände gegen die Steinbrück-Reform zeigen erste Wirkung. „Nach massiver Kritik von Wirtschaft und Wissenschaft lenkt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ein. Auf Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren sollen Unternehmen nun doch keine Gewinnsteuern zahlen. Mehr noch: Personengesellschaften, sollen von der Verschärfung weitgehend verschont bleiben“, schreibt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmwonline.de, in dem von ihm herausgegebenen Fachdienst Erfolg. Wissenschaftler, Wirtschaftsverbände, die Vorstände großer Dax-Konzerne und insbesondere der Mittelstand hatten sich in den vergangenen Wochen massiv gegen die Idee des Finanzministers ausgesprochen, Ausgabe wie Zinsen und Mieten zumindest teilweise wie Gewinne zu behandeln. „Dies hätte in letzter Konsequenz dazu geführt, dass Unternehmen auch dann Gewinnsteuern hätten zahlen müssen, wenn sie Verluste gemacht hätten. Jetzt haben sich die Kritiker durchgesetzt. Vor allem der Mittelstand kann aufatmen. Die für einige Unternehmen unter Umständen existenzbedrohende Substanzbesteuerung wird es so nicht geben, heißt es im Finanzministerium.“ Der „dickste Klops“ sei erst einmal vom Tisch. Ohoven hofft darauf, dass der nun zu erwartende Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmenssteuern der wirtschaftspolitischen Vernunft folgen wird. Denn anders als viele global aufgestellte Kapitalgesellschaften könnten es sich mittelständische Unternehmen nicht leisten, ihre Steuern nach Belieben rund um den Globus zu verteilen und dabei die Vorzüge mancher „Steuerparadiese“ oder Niedrigsteuerländer zu genießen. „Es entspricht also der in Deutschland vorherrschenden Unternehmenslandschaft, würde der Bundesfinanzminister zur Finanzierung der dringend benötigten Steuersenkung für Unternehmen jetzt eine Lösung finden, die zwischen standortgebundenen Personengesellschaften sowie Kleinunternehmen und internationalen Konzernen unterscheidet. Dies könnte zum Beispiel geschehen, wenn die jetzt vorgesehene Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf diejenigen Unternehmen begrenzt bleibt, die auch von einer Senkung des Tarifs der Körperschaftssteuer profitieren. Dies wäre dann ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, so der Mittelstandspräsident.
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