(PM) , 23.06.2006 - Berlin/Düsseldorf - Die Ministerpräsidenten hätten eine riesige Chance vertan, kommentierte der Vizepräsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer
www.vewu.com, Heinz Behrens, den Beschluss der Länderchefs, am staatlichen Wettmonopol festzuhalten. Bis Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung Ende März den Ländern Zeit gegeben, entweder den Wettmarkt zu liberalisieren oder die Werbung und den Vertrieb für den staatlichen Anbieter Oddset erheblich einzuschränken. Damit, so Kenner der Szene, würde nicht nur dem Wettbewerb das Wasser abgegraben, sondern auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Geht es nach dem Willen der Bundesländer, wird ein neuer Staatsvertrag den Wettmarkt regeln.
Detlef Parr, sportpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
www.fdp-fraktion.de, sagte im Interview mit dem Onlinedienst NeueNachricht
www.ne-na.de für den Fall einer Beibehaltung des Monopols: „Entscheidet sich der Gesetzgeber gegen den Willen der Liberalen für ein Festhalten am Monopol, wird er dieses mit einer effektiven Suchtbekämpfung flankieren müssen. Die Folge wäre ein schwaches Monopol, ein `Monopol ohne Flügel´, wie es jüngst die Süddeutsche Zeitung zutreffend formuliert hat.“ In diesem Fall, so Parr, würde die Nachfrage nach Sportwetten sich ins Ausland verlagern oder auf Grau- oder Schwarzmärkte ausweichen. „Die dortigen Umsätze könnten nicht mehr für Gemeinwohlbelange und zur Förderung des Sports erschlossen werden. Die Durchsetzung des Monopols mit den Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts würde zu einer massenhaften Kriminalisierung von Wettteilnehmern führen. Eine absurde Vorstellung“, so der Liberale. Während die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, den Entschluss der Ministerpräsidenten aus Gründen der Suchtprävention begrüßt, führt Parr eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages an, derzufolge sich die Suchtprävention auch auf andere Weise verwirklichen lasse als durch ein staatliches Monopol. „Maßnahmen zur Eindämmung beziehungsweise Vermeidung der Suchtgefahr können zum Beispiel Bestandteil von Vergabebedingungen für private Anbieter sein.“ Dass das Ganze eine paradoxe Angelegenheit ist, bringt Rainer Hank in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
www.faz.net auf den Punkt: „Ein staatliches Monopol auf Glückswetten ist ein Widerspruch in sich. Wetten darf der Bürger nur beim Staat, der ihn aber davor warnt. Das verstehe, wer will.“
Enttäuscht zeigen sich viele Experten des Marktes von den politischen Akteuren. „Noch im letzten Bundestagswahlkampf hat besonders die Union das hohe Lied von Marktwirtschaft und Wettbewerb gesungen, mittlerweile scheint ihr der Text abhanden gekommen zu sein“, kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost
www.stratega-ost.de, die Entscheidung der Landesfürsten. „Die deutsche Politik verkennt leider, welche positiven Arbeitsplatzeffekte mit ihrer Entscheidung verspielt werden, denn die Wettbranche rechnet infolge einer Liberalisierung mit 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen“, sagt Sürtenich, der jetzt auf Unterstützung aus Brüssel setzt.
Bereits im April 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich Zweifel an der Vereinbarkeit von Europarecht und deutschem Glückspielmonopol geäußert. Und in diesem Frühjahr hat der zuständige Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ein Vertragsverletzungsverfahren angestoßen, in dem die Konformität des deutschen Rechts mit den EU-Verträgen geprüft wird. „Da ist die EU auf dem richtigen Weg. Es ist in vielen anderen Ländern möglich, als privater Wettanbieter ins Geschäft einzusteigen. Die Dienstleistungsfreiheit ist durch das staatliche Wettmonopol stark gefährdet“, so Sürtenich. Sein Unternehmen, das zukünftig den Namen Top Wetten AG tragen wird, hat Ende des vergangenen Jahres den österreichischen Wettsoftware-Hersteller Wettcorner GmbH
www.wettcorner.com übernommen und damit den Grundstein gelegt für ein großflächiges Sportwettenangebot im Nachbarland.
„Entscheidet sich der Gesetzgeber für ein Festhalten am Monopol, enthielte er allen in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürgern Freiheiten vor, die in anderen EU-Mitgliedstaaten selbstverständlich sind“, bestätigt Detlef Parr gegenüber NeueNachricht. Für ihn ist daher ein monopolisierter Markt nicht wettbewerbsfähig. Als Mitglied der EU müsse Deutschland die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts garantieren, resümiert der Hamburger Anwalt und Europarechts-Experte Martin Arendts
www.anlageanwalt.de die derzeitige Lage. „Deutschland hat sich gemeinschaftsrechtswidrig verhalten, indem es behördlich zugelassenen und überwachten Buchmachern aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Marktzutritt vor allem aus fiskalischen Gründen verwehrt hat.