Die steuerliche Abschreibung von energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden ist überfällig
(PM) Berlin / Holzminden, 09.02.2012 - Zum wiederholten Male konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf seiner Sitzung vom 8. Februar nicht auf eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden verständigen. Der Deutsche Bundestag hat bereits am 30. Juni vergangenen Jahres ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Doch die Länder verweigerten im Bundesrat ihre Zustimmung. Sie streiten mit unterschiedlichen Positionen um die Verteilung des notwendigen Finanzaufwandes. Nicht umstritten ist, dass von der energetischen Gebäudesanierung wesentlich Erfolg oder Misserfolg der ökologischen Energiewende insgesamt abhängen. Denn auf den Gebäudesektor entfallen gut 40 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Die Steigerung der Energieeffizienz hier ermöglicht massive Einsparungen und ist für die programmierten Ziele der CO2-Minderung unabkömmlich.
Rudolf Sonnemann, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wärme- und Haustechnikunternehmens STIEBEL ELTRON, kritisiert die mangelnde Beschlussfähigkeit der Politik „“Nicht nur die Unternehmen, die mit innovativer Technik parat stehen, werden durch die Hängepartie gebremst, sondern auch modernisierungswillige, investitionsbereite Privathaushalte und gewerbliche Betriebe.“ Die Tatsache, dass in Wohngebäuden mehr als 80 Prozent an Energie auf das Konto von Raumheizung und Warmwasserbereitung gehen, macht das enorme Einsparpotential deutlich.“
Der Blick der Politik, so Sonnemann, sei zu ausschließlich auf die Wende in der Stromerzeugung fixiert. Sie müsse mit entsprechenden Marktanreizen aber endlich ernsthaft anerkennen, dass der ökologische Umbau eine breite Modernisierung der Gebäudeheizung erfordere. Nach Informationen des Bundesindustrieverbandes Haus- Energie- und Umwelttechnik (BDH) sind zum Beispiel drei Viertel der Heizungsanlagen in Deutschland veraltet. Die steuerliche Abschreibung von energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden halten Experten (dena) deshalb für längst überfällig und sollten auch für Teilsanierungen gelten. Der im föderalen Entscheidungsdschungel stecken gebliebene Gesetzesentwurf sieht dagegen lediglich eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Komplettsanierungen vor. Eine solche Rundumerneuerung auf einen Schlag aber erfordert nach sicheren Erfahrungswerten bei einem Einfamilienhaus Investitionen zwischen mindestens 50.000 bis über 100.000 Euro. Sonnemann: „Das ist wirklichkeitsfremd. Nur eine verschwindende Minderheit der Haushalte kann die Kosten für eine derartige Vollsanierung in einem Zug stemmen. Damit bleiben Modernisierungspotenziale ungenutzt.“
Sonnemann zeigt sich alarmiert, dass insgesamt die Programme und Projektionen der Politik bei der energiepolitischen Neuausrichtung nicht eingehalten werden. Für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm 2012 zum Beispiel will die Bundesregierung jetzt statt der angekündigten 1,5 Milliarden Euro nur noch 900 Millionen Euro als Marktanreiz zur Verfügung stellen. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hervor.
In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende Januar kritisierte Sonnemann zudem die Vermengung der Zuständigkeiten und mangelnde politisch-administrative Koordination auf Regierungsebene, die sich zunehmend als Hemmnis erwiesen. Die deutsche Industrie hingegen sei mit enormen Anstrengungen angetreten, um “mit technischen Innovationen und intelligenten Systemen der Neuausrichtung Dynamik und Breite zu verleihen“. So hat allein das mittelständische Traditionsunternehmen Stiebel Eltron, das zu den Wegbereitern der Erneuerbaren Energien und weltweit führenden Wärmepumpenherstellern zählt, in den vergangenen fünf Jahren knapp 70 Millionen Euro investiert.