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Auf dem Weg in den Hausmeisterstaat – Deutsche Politiker im Verbotswahn

(PM) , 02.04.2007 - Von Gunnar Sohn Bonn, www.ne-na.de - Es gehört mittlerweile zu den bevorzugten Beschäftigungen von Beamten, Abmahnvereinen und Politikern, die Bürger in Deutschland zu schurigeln, zu kujonieren und zu schikanieren. Das Hochgefühl, das diesem Tun entspringt, ist umso köstlicher, je mehr es mit dem Bewusstsein des Rechthabens verbunden ist. Dann kann man die Behandlung, die man dem Untertan angedeihen lässt, zu einer Form von notwendiger Bestrafung aufwerten. Das ist der Grund, weshalb die selbst erklärten Moralapostel ständig nach der guten Sache Ausschau halten, in deren Dienst sie treten können - und in deren Dienst sie die anderen treten können. Glücksspiele, Flatrate-Partys, Mülltrennung, Hunde, Klimaschutz, Killerspiele oder Rauchen: Hier bietet sich eine gigantische Palette von Zurechtweisungs- und Erniedrigungsmöglichkeiten unter dem Horizont polizeilicher Verfolgungsphantasien: „Wenn Argumente fehlen, kommt meist ein Verbot heraus“, so ein Aphorismus des Schriftstellers Oliver Hassencamp, der mit den Burg Schreckenstein-Geschichten bekannt wurde. „Wenn Hassencamp recht hat, dann steht es ziemlich schlecht um die Debatte in Deutschland“, schreibt die FAZ und die Zeitschrift Focus ergänzt: „Abschaffen, verbieten, neu regeln: Symbolpolitik hat Konjunktur. Wenn im Land der Ideen die großen Würfe nicht mehr gelingen, entwickelt die politische Klasse als Ersatz populistische Energie. Von Eigenverantwortung wird viel geredet, in Wirklichkeit aber lieber mit Verboten und Geboten regiert“. Der verbale Feinstaub kenne keine Grenzen und der dirigistische Zeitgeist schon gar nicht. Wenn der Bürger schon selbst nicht weiß, was für ihn gut ist, dann es mit Sicherheit die Politik. So lautet die Fanfare der Machtanmaßung. Niemand traue mehr dem mündigen Bürger eigene Verantwortung zu. „Er muss stets wie von einem Kindermädchen betreut werden“, spottet der FDP-Politiker Otto Graf Lambsdorff. Die politische Elite leidet wohl immer stärker am Borderline-Syndrom: Sie möchte den technischen Fortschritt und den anarchischen Freihandel eindämmen, verlangt nach dem starken Staat, mehr Institutionen, mehr Gremien, mehr Gesetzen, mehr Steuern und „Regeln und noch mal Regeln“. Das Lieblingswort der Polit-Hausmeister ist „Grenze“: Grenzen entdecken sie überall – allerdings weniger die Grenzen des eigenen Horizonts. Und wo sie keine Grenzen finden, müssen schnellstens Grenzen gezogen werden. Beispiel: Stand-by-Schalter. „Weil diese Dauerbrenner unnötig viel Energie verschlingen und der Bürger nicht bereit ist, bei seiner Stromrechnung zu sparen, will die Renate Künast, Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, die Technik abrüsten“, so Focus. Dadurch lasse sich der Strom aus zwei Kernkraftwerken einsparen, behauptet die frühere Verbraucherschutzministerin. „Problematisch wäre ein Stand-by-Verbot vor allem für Geräte wie Video-, DVD- und Festplattenrecorder, weil sie sich nicht mehr selbstständig einschalten könnten“, schreibt Focus. Und was macht Künast mit Kunden, die ihre Geräte via Internet im Ausland kaufen? Bekommen wir eine Stand-by-Spezialeinheit des Ordnungsamtes auf den Hals gehetzt und müssen entsprechend Bußgelder abdrücken unter Androhung von strafrechtlichen Sanktionen? „Genauso idiotisch ist die Forderung nach einem Verbot der Glühbirne. Bei allen Maßnahmen sollten auch die ökologischen und ökonomischen Folgen bedacht werden. So kann die Energiesparlampe im Gegensatz zur herkömmlichen Glühbirne nicht im Hausmüll entsorgt werden, denn sie enthält bis zu acht Milligramm Quecksilber. Eine Substanz, die nicht nur für die Umwelt schlecht ist, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen kann. Hier droht ein gigantischer Sondermüll“, warnt Energieexperte Tobias Janßen, Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Goldfish Holdings www.goldfish-holdings.com in Neuss. „Beispiel: Killerspiele. Wer von den Abgeordneten wirklich glaubt, durch ein deutsches Verbot dieser Computersimulationen Kinderzimmer gewaltfrei zu gestalten, der hat sich lange nicht mehr mit Jugendlichen unterhalten. Die gehen per Internet inzwischen auf Reisen nach Asien oder in die USA, wo sich keiner für bayerische Bundesratsinitiativen interessiert“, führt Focus aus. Beispiel Flatrate-Partys: „Die neueste Idee all jener Gesundheitspolitiker, die im Gespräch bleiben wollen, aber keine Lust haben, die Gesundheitsreform zu überarbeiten. Kaum trinkt sich ein unkluger Sechzehnjähriger mit 45 Tequila ins Koma, fordern die Drogenbeauftragten der Großen Koalition ein absolutes Alkoholverbot für Jugendliche - und heißen damit einen Plan der Europäischen Union gut. Dass Alkohol in solchen Mengen alten wie jungen Menschen schadet, ist unbestritten. Aber wer sich mit 14 oder 16 Jahren regelmäßig bewusstlos trinkt, braucht Information und Hilfe - und kein zusätzliches Verbot“, so das Plädoyer der FAZ. Beispiel Mülltrennung: In den Gelben Säcken und Tonnen des Grüne Punkt-Müllregimes landet immer mehr Restmüll. Windeln, Essensreste, Schuhe oder Elektroschrott. Entsorger und Müllkontrolleure sprechen martialisch sogar von „illegaler Abfallentsorgung“. Und: „Wir gehen dem hinterher“, heißt es bei den privaten und kommunalen Müllsheriffs. Wenn die Müllsammler schon beim Abfahren der Gelben Säcke und Tonnen feststellen, dass da was Falsches drin ist, dann kleben sie einen Zettel an das Sammelgefäß und lassen es stehen. Die Betroffenen müssen nachsortieren. Einige Kommunen bitten die Müllsünder sogar zur Anhörung und sprechen ein Verwarngeld aus. In schweren Fällen und wenn die Betroffenen uneinsichtig sind, schaltet sich das Rechtsamt ein. Mögliche Folge: ein Bußgeld, das bei sehr schweren Abfall-Vergehen bis zu 5000 Euro betragen kann. Dabei lässt sich nach einem Bericht der ARD-Wissenschaftsendung Quarks & Co. www.quarks.de/pdf/Q_Muell2.pdf der Inhalt von Gelben und Grauen Tonnen kaum noch unterscheiden. Deshalb fordern Experten seit Jahren, den gesamten Hausmüll sortieren zu lassen – mit Ausnahme von Papier und Glas, die schon vor Einführung des Grünen Punktes ohne Probleme recycelt wurden. „So sagt dann auch das Umweltbundesamt: Wenn man auf die Gelbe Tonne verzichtet, wird es billiger. Und man kann viel mehr Wertstoffe direkt aus dem Hausmüll holen, als es jetzt möglich ist“, berichtete Quarks & Co. Dann kann man die Trennvorschriften getrost vergessen, die rechtlich sowieso auf wackligen Beinen stehen. Die bundesweit gültige Verpackungsverordnung entzieht den Kommunen die Zuständigkeit für die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Nach dem Verursacherprinzip sind dafür Handel und Industrie zuständig. Es existiert allerdings keine Trennpflicht. Kein Bürger kann gezwungen werden, Verpackungen getrennt zu sammeln. Schmeißen die privaten Haushalte ihre vergammelten Joghurtbecher oder Folien in die Restmülltonne, ist die Kommune am Zuge – sie muss diesen Abfall abholen. Umgekehrt können die kommunalen und privaten Müllhausmeister allerdings auch keine Repressionen gegen Sortiermuffel verhängen, wenn Gelbe Säcke und Tonnen mit stinkendem Müll falsch befüllt werden. Das ist das Privatvergnügen der Hüter des Grünen Punktes, die im Zweifelsfall nur die Möglichkeit haben, ihre Behälter abzuziehen. Beispiel Glücksspiele: Die FAZ weist süffisant darauf hin, dass mit dem Auftauchen privater Konkurrenz zahlreiche Landesregierungen „plötzlich die Gefahren der Spielsucht erkannten und ihre Pflicht, die Bürger vor sich selbst zu schützen, nachdem sie diese jahrzehntelang selbst ungehemmt zum Lotto- und Toto-Spiel animiert hatten“. Unter der daraus resultierenden regulatorischen Unsicherheit hatten staatliche wie private Anbieter zu leiden, was sich vielfach geschäftsschädigend auswirkte. „Die Mehrheit der Ministerpräsidenten will doch nur staatliche Pfründe retten und die Lotteriegesellschaften weiterhin als Verschiebebahnhof für altgediente Politfunktionäre nutzen. Mit der Bekämpfung der Spielsucht hat das ganze Theater überhaupt nichts zu tun. Die Halbwertzeit dieser Entscheidung wird aber nicht in Berlin vorgegeben, sondern in Brüssel“, weiß Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost www.stratega-ost.de. Und wie steht es mit dem vom Verfassungsgericht geforderten Werbeverbot für Staatslotterien? „Da agieren die Staatsmonopolisten recht scheinheilig. Rund 17.000 Telefonverkäufer verschaffen den staatlichen Lotteriegesellschaften durch nicht erlaubte Kaltanrufe erhebliche Steuereinnahmen“, moniert der Marketingexperte Günter Greff www.greff.de. Ein klarer Gesetzesverstoß, der bislang nicht geahndet wurde. Gegen private Anbieter kennt man diese Zurückhaltung nicht. Beispiel Hunde: Alle Hunde an die Leine! „Seitdem ein Gesetz in Hamburg es so verlangt, herrscht unter den Hundehaltern der Hansestadt der Ausnahmezustand. Denn es gibt nur eine Chance, der umfassenden Leinenpflicht zu entkommen: den Hundeführerschein. Und so pilgern in diesen Tagen tausende brave Hundehalter zu einem der städtisch anerkannten Sachverständigen, um die sogenannte Gehorsamsprüfung abzulegen. Erst wenn Komm!, Sitz!, Platz!, Steh! und Bleib! überzeugend vorgeführt wurden, dann gibt es - gegen eine Gebühr - den Führerschein. Hiermit dürfen Hunde in bestimmten Arealen frei laufen. Darüber wacht in Hamburg der Städtische Ordnungsdienst, ‚Hundepolizei’ im Volksmund. Wird ein Halter erwischt, dessen Hund frei läuft, obwohl er es an dieser Stelle gar nicht darf, dessen Hund keine Chipnummer oder keine Registrierung vorweisen kann, droht ein Bußgeld zwischen 25 und 300 Euro“, so Spiegel TV. „Wirklich unverantwortlichen Haltern oder gar gefährlichen Hunden kommt man so nicht auf die Spur", sagt Hundeprüfer Bernd Grabau. Beißvorfälle werde es weiter geben. Hier müssten alle Hundehalter für das Fehlverhalten von wenigen büßen. Eine Interessengemeinschaft will Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. „Die ordnungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, die man täglich erlebt, nehmen ständig zu und belasten das Klima zwischen Staat und Bürger. Die Veranstaltung öffentliche Verwaltung soll nicht den Darstellern, sondern dem Publikum gefallen. Die staatlichen Stellen leisten nur mangelhaft einen echten Service für ihre ‚Kunden’. Stattdessen malträtieren sie uns mit Gebühren, Bußgeldern und Schnüfflern im Stil einer Hunde-GEZ“, kritisiert der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers www.justus-online.de.
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