14.06.2013, 16:37
Arbeitsrechtskanzlei Mudter
Außerordentliche Kündigung von Führungskräften
Im Rahmen der außerordentlichen Kündigung von Führungskräften muß der Dienstherr bzw. Arbeitgeber eine 2 Wochen Frist beachten. Hierzu eine neue Entscheidung des BGH. ... ...
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